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Siemens SINUMERIK 840 Projektierungshandbuch Seite 41

Rechnerkopplung telegrammbeschreibung
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4 Telegramme
4.2.8 Meldungstelegramme
Hinweise zu Alarmmeldungen
Definition:
Alarmmeldungen sind Telegramme von der PLC, welche dem FLR eine Störung der komplet-
ten Maschine melden. Diese Störungen führen, bis auf einige Ausnahmen (z. B. V24-Schnitt-
stelle beim Laden von MPF, SPF, usw.), zum Stillstand der kompletten Maschine. Stillstand
bedeutet, daß entweder eine laufende Bearbeitung unterbrochen wird, oder keine Bearbeitung
begonnen werden kann. Bei den Alarmen wird zwischen NC- und PLC-Alarmen unterschieden.
Die Alarmnummern der NC-Alarme sind durch SINUMERIK System 850 festgelegt. Über einen
Teil der PLC-Alarmnummern kann der PLC-Anwender frei verfügen; der andere Teil ist bereits
durch Standard-Funktionen belegt.
Randbedingungen bei Alarmmeldung:
Das Kommen von NC- und PLC-Alarmen wird in getrennten Telegrammen gemeldet.
Die Meldung "Alarme kommen" wird von der PLC auf Eigeninitiative gesendet, wenn ein
NC- oder PLC-Alarm ansteht (unabhängig, ob der Alarm zum Stillstand führt oder nicht).
Mit dem Telegramm "Alarme Kommen" werden bei NC- sowie bei PLC-Alarmen immer 10
Alarm-Nummern gemeldet.
Stehen keine 10 NC- oder PLC-Alarme an, so werden nicht benutzte Alarmnummern mit 0
vorbesetzt.
Beispiel:
Es stehen 2 NC-Alarme an. Neben diesen beiden anstehenden Alarmnum-
mern wird achtmal Alarmnummer 0 übertragen.
Die Alarm-Nummern werden nicht entsprechend ihrem zeitlichen Auftretens geordnet über-
tragen.
Bei NC-Alarmen kann u. U. ein Folgetelegramm gesendet werden.
Beispiel:
Telegramm 1: Alarmmeldung mit NC-Alarmen, die die Bearbeitung nicht unterbrechen.
Telegramm 2: Folgetelegramm bei Alarmmeldung, bei der die Bearbeitung unterbrochen
wird.
Es werden u. U. nicht alle anstehenden NC-/PLC-Alarme gemeldet. Erstalarme werden im-
mer gemeldet, unabhängig davon, ob sie zum Bearbeitungs-Stillstand führen oder nicht.
Weitere Alarme, die nicht zum Stillstand führen, werden nicht zum FLR gemeldet.
Gemeldet werden jedoch weitere Alarme, die einen Stillstand bewirken, sofern zuvor kein
Stillstand angezeigt war.
Über PLC-MD 7001 Bit 3 "Alarm-Telegramm bei Stackänderung" läßt sich einstellen, daß
die PLC-Alarme jeweils bei Auftreten mit dem Telegramm R_AL_KP gemeldet werden
(d. h. immer die ersten 10 anstehenden PLC-Alarme).
Das Telegramm "Alarme gehen" wird von der PLC dann gesendet, wenn kein Alarm (NC
oder PLC) mehr ansteht, unabhängig davon, ob die Alarme zum Stillstand geführt haben
oder nicht. Eine vorher eventuell unterbrochene Bearbeitung wird nicht automatisch mit der
Meldung "Alarme gehen" fortgesetzt. Der FLR erwartet hierfür eine zusätzliche Fortsetz-
meldung.
4–14
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11.92
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SINUMERIK 840/850/880 (PJ)

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