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Allgemeine Sicherheitshinweise; Sorgfaltspflicht Des Betreibers; Maßnahmen Zum Sicheren Betrieb Der Maschine - Meiko M-iQ Betriebsanleitung

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Betriebsanleitung Korbtransport-Spülmaschine, Modell M-iQ
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Datei:BA_K-M-iQ_9673423_DE_2010-01.doc
MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG, Englerstraße 3, D-77652 Offenburg, Tel.: 0781/203-0, Fax: 0781/203-1174
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Allgemeine Sicherheitshinweise

Die folgenden Sicherheitshinweise dienen zu Ihrem Schutz, dem Schutz Dritter sowie
dem Schutz der Spülmaschine. Sie sollten sie deshalb bitte unbedingt beachten.
5.1

Sorgfaltspflicht des Betreibers

Die Spülmaschine wurde unter Berücksichtigung einer Risiko und Gefahrenanalyse und
nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer
technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut.
Sie entspricht damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicher-
heit. Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden,
wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der Maschine, diese Maßnahmen zu pla-
nen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Maßnahmen zum sicheren Betrieb der Maschine:
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass ...
... die Spülmaschine nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
Bei anderweitiger Benutzung oder Bedienung können Schäden oder Gefahren entstehen,
für die wir keine Haftung übernehmen (vgl. hierzu das Kapitel „Bestimmungsgemäße
Verwendung").
... zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Sicherheitsgewährleistung im Bedarfsfall nur
Originalteile des Herstellers verwendet werden. Der Benutzer verliert alle evtl. bestehen-
den Ansprüche, wenn er das Gerät mit anderen als den Originalersatzteilen verändert.
... durch den nachträglichen Einbau von Dosiertechnik die Sicherheit der Spülmaschine
nicht beeinträchtigt wird.
... nur dafür ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die Anlage bedient,
wartet und repariert.
... dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und
Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin
enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
... die Spülmaschine nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand betrieben wird, alle
Schutzeinrichtungen und Verkleidbleche montiert sind und besonders die Sicherheits- und
Schalteinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
... erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für Wartungs- und Reparaturpersonal
zur Verfügung stehen und getragen werden.
... bei allen regelmäßigen Wartungen alle Sicherheitseinrichtungen des Gerätes / Anlage
einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
... die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort
der Anlage zur Verfügung steht.
... alle an der Anlage selbst angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht entfernt
werden und leserlich sind.
Änderungen in Ausf ührung und Konstruktion v orbehalten!
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