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1-3. Notfallhilfe
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, Benutzerinformationen
2. INFORMATIONEN ZUR DATENVERARBEITUNG
2.1.
2.2.
2.3. Datentypen und ihre Empfänger
2.3.1.
2.3.2.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten über das
auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-Sys-
tem muss den Vorschriften über den Schutz personen-
bezogener Daten gemäß den Richtlinien 95/46/EG und
2002/58/EG entsprechen und muss insbesondere auf
der Notwendigkeit der Wahrung lebenswichtiger Inter-
essen der betroffenen Person nach Artikel 7
Buchstabe d der Richtlinie 95/46/EG beruhen.
Die Verarbeitung derartiger Daten ist streng auf den
Zweck begrenzt, die eCall-Notrufe an die einheitliche
europäische Notrufnummer 112 zu bedienen.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System darf nur folgende Daten sammeln und verar-
beiten: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugtyp
(Pkw oder leichtes Nutzfahrzeug), Art des Fahrzeugan-
triebs (Benzin/Diesel/CNG/LPG/elektrisch/Wasser-
stoff), letzte drei Standorte des Fahrzeugs und
Fahrtrichtung, Protokolldatei der automatischen Akti-
vierung des Systems und deren Zeitstempel
Die Empfänger von Daten, die über das auf dem 112-
Notruf basierende bordeigene eCall-System verarbei-
tet werden, sind die einschlägigen Notrufabfragestel-
len, die von den betreffenden Behörden des Landes,
auf dessen Hoheitsgebiet sie sich befinden, dazu
bestimmt werden, eCalls an die einheitliche europä-
ische Notrufnummer 112 als Erste anzunehmen und zu
bearbeiten.
Konformität
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