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Verbrennungsluftversorgung; Vorbereitung Zur Montage Des Plano - Leda PLANO Bedienungsanleitung

Gas-kaminofen
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Aufstellung und Erstinbetriebnahme

1.6 Verbrennungsluftversorgung

Der Gas-Kaminofen PLANO wird ausschließlich raumluftunabhängig über das entsprechende Luft-Abgas-
System LAS von LEDA mit Verbrennungsluft aus dem Freien versorgt.
Die Installationsanweisungen und gesetzlichen Vorschriften für dieses Abgassystem sind zu beachten.
Eine zusätzliche Überprüfung, bzw. ein gesonderter Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung
ist somit bei korrekt dimensionierter Abgasleitung (LAS) nicht notwendig.

1.7 Vorbereitung zur montage des PLANO

Bitte beachten Sie, dass nur durch einen vom Fachmann durchgeführten Aufbau und Anschluss des PLANO eine
einwandfreie Funktion und höchste Sicherheit gewährleistet ist.
Wir übernehmen keine Gewährleistung für Schäden am Gerät oder Schäden, die durch dieses Gerät verursacht
wurden, wenn diese auf unsachgemäße Montage oder Installation zurückzuführen sind. Beachten Sie hierzu
auch die Einzelheiten der geltenden Gewährleistungs- und Garantiebedingungen (siehe Abschnitt 3, Seite 41)
Anforderungen an die Aufstellung, die Anbaufläche und die Sicherheitsabstände
Nach Abschnitten 1.4 bis 1.6 ist die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr wie auch die bestimmungsge-
mäße Ableitung der Abgase durch das angeschlossene Abgassystem LAS von LEDA sichergestellt.
Die Montagefläche muss in Hinblick auf ihre Tragfähigkeit und Statik ausreichend beschaffen sein. Beachten
Sie hierfür das in den tachnischen Daten angegebene Gewicht des Gas-Kaminofens.
Der Gas-Kaminofen sollte grundsätzlich an einer nicht-brennbaren Wand oder Konstruktion befestigt wer-
den.
Bei Montage an einer Wand aus oder mit brennbaren Baustoffen muss zwischen Gehäuse des Gas-Kamino-
fens und der Anbaufläche eine nicht-brennbare Unterlage mit geringer Wärmeleitfähigkeit vorgesehen wer-
den.
Der Gas-Kaminofen darf nicht in unmittelbarer Nähe zu brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Flächen,
Gegenständen, Dekorationen oder Bauteilen (z.B. Vorhänge, Gerdinen) aufgebaut werden. Beachten Sie
dabei insbesondere das Einhalten eines ausreichenden Abstands nach oben zu brennbaren oder temperatur-
empfindlichen Bauteilen, Materialien oder Wandbekleidungen.
Die angegebenen Mindestabstände von 80cm im Strahlungsbereich der Sichtscheibe zu Bauteilen mit oder
aus brennbaren Baustoffen oder Einbaumöbeln sind einzuhalten, gegebenenfalls müssen Bauteile entspre-
chend geschützt werden. Im Strahlungsbereich der Sichtscheibe genügt der halbe Abstand, wenn das dort
befindliche Bauteil mit einem beidseitig belüfteten Strahlungsschutz versehen ist.
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