1.6 Verbrennungsluftversorgung
Grundsätzliche Hinweise
Ausreichende Verbrennungsluftversorgung ist sicher zu stellen!
Je nach Art der Gebäudedichtheit kann möglicher Weise ausreichend Verbrennungsluft in den Aufstellraum
einströmen. Gerade im Neubau oder im renovierten Gebäudebestand kann eine Öffnung ins Freie
notwendig sein.
Zu beachten ist, dass bei der Auslegung des hygienisch notwendiges Luftwechsels für ein Gebäude oder
eine Wohneinheit die Verbrennungsluft für Feuerstätten in der Regel nicht berücksichtigt ist.
Luftabsaugende Anlagen können die Verbrennungsluftversorgung stören!
Der gemeinsame Betrieb von Lüftungsanlagen und Feuerstätten ist deshalb nicht ohne entsprechend
geeignete Maßnahmen zulässig, gemäß Feuerungsverordnung sind deshalb zusätzliche Sicherheitsmaß-
nahmen vorzusehen. Zur Überwachung empfehlen wir als bauaufsichtlich zugelassene Sicherheitsein-
richtung den LEDA-Unterdruck-Controller LUC.
Verbrennungsluftversorgung aus dem Raum
Der RUBIN bezieht seine Verbrennungsluft ausschließlich über die Heizeinsatzfront. Aus diesem Grund muss
eine ungestörte Luftversorgung in den Aufstellraum, bzw. zur Front baulich sichergestellt werden.
Bei der Verbrennungsluftversorgung aus dem Aufstellraum ist eine ausreichende Luftzufuhr in den Raum
sicher zu stellen.
Keine komplett geschlossenen Vortüren verwenden.
Der freie Querschnitt einer Vortür muss mindestens 300 cm² betragen,
diese Querschnitte dürfen nicht verschließbar sein.
Planungsdaten
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