2.9 warnhinweise
Vor die Inbetriebnahme des Gas-Kaminofens in der Umgebung des Geräts und im Aufstellraum, insbesondere
in Bodennähe überprüfen, ob Gasgeruch wahrnehmbar ist.
Verhalten bei Gasgeruch
•
kein Gerät zünden
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kein Licht einschalten, allenfalls EX-geschütze und entsprechend gekennzeichnete Handleuchten verwenden
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kein Feuer, keine Kerze, kein Feuerzeug, keine Zigarette, usw. entzünden
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Schließen der Absperrvorrichtung in der Gaszuleitung, wenn möglich auch der Hauptabsperrvorrichtung der
Gasversorgung
•
Kein Telefon, auch kein Handy innerhalb des Gebäudes benutzen
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Informieren aller Personen im Gebäude, veranlassen Sie diese zu Verlassen des Gebäudes
•
Verständigen des Energie- bzw. Gasversorgers (z.B. telefonisch von einem Nachbargebäude aus oder per
Handy im Freien) und folgen Sie dessen Anweisungen
•
Ist der Gasversorger nicht zu erreichen, verständigen der Feuerwehr
•
bedienung der Regler, Stellknöpfe, Einstellschrauben
Die Bedienung der Knöpfe der Gasarmatur, sowie der Absperreinrichtungen darf nur per Hand erfolgen. Nie-
mals Werkzeug benutzen. Wenn sich ein Knopf nicht per Hand drücken oder drehen lässt, vermeiden Sie
Gewalt oder übermäßige Kraftanwendung, versuchen Sie niemals, dies selbst zu reparieren. Informieren Sie
den entsprechenden Fachbetrieb.
Gewaltanwendung bei der Bedienung der Druck- oder Stellknöpfe, wie auch unqualifizierte Wartungs- oder
Reparaturarbeiten können zu erheblichen Gefahren, zu Brandschäden oder Explosionsgefahren führen.
bauteile, die mit wasser in Kontakt gekommen sind
Gasarmaturen oder Gasgeräte, die auch nur teilweise oder kurzfristig unter Wasser gewesen sind, dürfen nicht
eingebaut oder in Betrieb genommen werden. Es ist sofort ein entsprechender Fachmann zu verständigen. Die
entsprechenden Komponenten müssen vor Einbau bzw. Inbetriebnahme überprüft und gegebenenfalls ausge-
tauscht werden.
umluft- und Zuluftgitter
Umluft- und Zuluftgitter dürfen nicht verschlossen werden, es dürfen keine Gegenstände vor die Gitter gelegt,
gestellt oder gehängt werden. In den Gitterkästen, insbesondere in der Steuer- und Reglereinheit darf nichts
abgelegt oder deponiert werden, dies gilt insbesondere für Tücher, Lappen, o.ä. Der freie Luftdurchtritt muss
jederzeit gewährleistet sein.
Bedienung
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