Kapitel 1 - Garantie
Verantwortung des Eigners
Der Bootsführer muss routinemäßige Motorwartungen durchführen lassen, um die
Abgaswerte innerhalb der vorgeschriebenen Zulassungsnormen zu halten.
Der Bootsführer darf den Motor auf keine Weise modifizieren, durch die die
Motorleistung geändert oder Abgaswerte die vom Werk vorgeschriebenen Werte
übersteigen würden.
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90-864841E70 OKTOBER 2007