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Auerswald ETS-4016 FAX plus Bedienhandbuch Seite 56

Elektronische telefon-systeme
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5: Ferngesprächsberechtigung, Wahlberechtigung für Sperrnummern und Notrufbe-
fugnis, d. h. der Teilnehmer darf Fern- und Ortsgespräche führen. Sperrnummern dür-
fen gewählt werden, sofern sie nicht die Ferngesprächsberechtigung überschreiten.
6: Eingeschränkte Vollamtberechtigung. Der Teilnehmer darf Auslands-, Fern- und
Ortsgespräche führen. Sperrnummern dürfen nicht gewählt werden.
7: Vollamtberechtigung (Wahlberechtigung für Auslands-, Fern- und Ortsgespräche,
Sperrnummern und Notrufbefugnis). Der Teilnehmer darf Auslands-, Fern- und Ortsge-
spräche führen und die Sperrnummern wählen.

Hinweis: Wenn Sie die Unterscheidung zwischen privaten und dienstlichen Amtge-
sprächen nicht verwenden möchten, so können Sie über die dienstliche Amtbe-
rechtigung jedem Teilnehmer die ihm zustehende Amtberechtigung zuteilen.
Setzen Sie nun die privaten Passwörter aller Teilnehmer auf ein gemeinsames
Passwort (siehe
kennen, und erteilen Sie allen Teilnehmer Vollamtberechtigung für Privatgesprä-
che. So können Sie dann als einziger Teilnehmer (Chef) von allen Apparaten aus
unter Kenntnis Ihres Passworts mit voller Amtberechtigung Amtgespräche führen.
Tip: Wechseln Sie dieses Passwort des öfteren.
Sperrnummern: Dies sind Rufnummern, die mit einer bestimmten Ziffernfolge (pro-
grammierbar) beginnen und die aufgrund ihrer hohen Gebührentarife nicht für jeden
Teilnehmer zugänglich sein sollen. Hierunter fallen z. B. die 0190-Rufnummern, die
besonders hohe Gebühren verursachen. In der Regel sind die ersten 4-5 Ziffern kenn-
zeichnend für den Telefondienst, der derartig hohe Gebühren verursacht. Deshalb kön-
nen 9 verschiedene Anfangsziffernfolgen (je maximal sechsstellig) frei programmiert
werden, die dann als Sperrnummern in den oben genannten Amtberechtigungen zum
Tragen kommen. Versucht ein Teilnehmer, ohne die entsprechende Berechtigung eine
solche Rufnummer zu wählen, so erhält er den Besetztton - eine Wahl dieser Nummer
ist für ihn nicht möglich.

Hinweis: Mit den Sperrnummern können Sie die Wahl bestimmter Rufnummern
verhindern. Wenn Sie dagegen bestimmte Rufnummern festlegen wollen, die die
Teilnehmer auch ohne ausreichende Amtberechtigung wählen dürfen, so müssen
Sie die Notrufnummern (Kurzwahlspeicher 110-119) programmieren. Jeder Teil-
nehmer mit mindestens einer Notrufberechtigung darf diese Kurzwahlspeicher ver-
wenden.
Amtklingeln: Bei Teilnehmern mit den Amtberechtigungsstufen 2-7 kann zusätzlich
das Amtklingeln von jedem Amt getrennt ein- und ausgeschaltet werden. Bei einge-
schaltetem Amtklingeln klingelt der entsprechende Teilnehmerapparat bei Amtrufen.
Hierbei kann der Amtruf auch um eine bestimmte Zeit verzögert werden. Diese Zeit ist
auf 10, 20, 30 oder 40 Sekunden einstellbar und gilt für alle auf verzögertes Amtklin-
geln eingestellten Teilnehmer. Mit dem Amtklingeln wird so die Rufverteilung für einge-
hende Amtrufe auf einer bestimmten Amtleitung festgelegt.
Hinweis: Bei Teilnehmern mit Amtberechtigungsstufe 0 oder 1 kann kein Amtklingeln
eingestellt werden.
Vorzugsamt: Bei Amtzugang eines Teilnehmers durch Wahl von "0" oder durch Kurz-
wahl (beliebiges Amt) gibt es die Möglichkeit, ein oder mehrere Vorzugsämter zu
bestimmen, wenn an allen Ämtern die gleiche Amtberechtigung eingestellt ist. Das Vor-
zugsamt gilt für normale und private Amtgespräche und in Tag- und Nachtschaltung
gleichermaßen. Wird z. B. als Vorzugsamt das Amt 2 gewählt, so wird das ETS-
4016 FAX versuchen, jedes gehende Amtgespräch über die Amtleitung 2 aufzubauen.
56
Kapitel Passwort ändern auf Seite
86), das beispielsweise nur Sie

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