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Coderuf-Erlaubnis; Amtberechtigungen, Amtklingeln, Nachtschaltung - Auerswald ETS-4016 FAX plus Bedienhandbuch

Elektronische telefon-systeme
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7. 8. 3

Coderuf-Erlaubnis

Wählen Sie am gewünschten Apparat:
"8 2 1170":
"8 2 1171":
Wählen Sie am Apparat 31:
"8 2 917nn0":
"8 2 917nn1":
7. 9

Amtberechtigungen, Amtklingeln, Nachtschaltung

Nachtschaltung: Für den Betrieb der Anlage gibt es zwei unterschiedlich Betriebszu-
stände, den Tag- und den Nachtbetrieb. In diesen beiden Betriebsarten sind zwei ver-
schiedene Programmierungen für das Amtklingeln und die Amtberechtigung jedes
Teilnehmers möglich. Die Umschaltung zwischen Tag und Nacht kann manuell vorge-
nommen werden oder (bei vorhandenem Erweiterungsmodul GSM-4016) auch auto-
matisch nach der Uhrzeit erfolgen. Der Zustand der Nachtschaltung kann an jedem
Telefon mit der Ziffernfolge "8 2 37" (s.u.) abgefragt werden: 1 Hörton bedeutet Nacht,
2 Hörtöne bedeuten Tag.

Hinweis: Die im Tagbetrieb gültigen Programmierungen müssen „tagsüber" (Nacht-
schaltung aus), die im Nachtbetrieb gültigen „nachtsüber" (Nachtschaltung ein) ein-
gestellt werden.

Hinweis: Die mit der Schnellkonfiguration vorgenommenen Einstellungen für Amt-
berechtigungen / Amtklingeln werden für Tag- und Nachtbetrieb gleichzeitig einge-
stellt.
Amtberechtigung: Jedem Teilnehmer können an jeder Amtleitung zwei verschiedene
Amtberechtigungen zugewiesen werden, die normale (dienstliche) und die private Amt-
berechtigung. Die normale Amtberechtigung ist für Tag- und Nachtschaltung getrennt
einstellbar, die private Berechtigung gilt Tag und Nacht gleichermaßen. Die Amtbe-
rechtigungen sind selbstverständlich auch bei Verwendung des Kurzwahlspeichers
wirksam. Es gibt folgende Amtberechtigungsstufen (B):
0: keine Amtberechtigung. Der Teilnehmer darf keine Amtgespräche führen oder
annehmen. Zu ihm können keine Amtgespräche vermittelt werden. Rückfragen aus
Amtgesprächen zu diesem Teilnehmer sind nicht zulässig.
1: keine Amtberechtigung wie bei Stufe 0, aber mit Notrufbefugnis (nur die Wahl der
Kurzwahlspeicher 110-119 ist erlaubt).
2: Teilamtberechtigung und Notrufbefugnis. Der Teilnehmer darf keine eigenen Amtge-
spräche außer Notrufen einleiten, es können aber kommende Amtgespräche von ihm
angenommen bzw. zu ihm durchgestellt werden.
3: Ortsgesprächsberechtigung und Notrufbefugnis. Der Teilnehmer darf nur Ortsge-
spräche führen, d.h. nur Amtrufnummern, die nicht mit einer "0" beginnen, sind zuläs-
sig. Sperrnummern dürfen nicht gewählt werden.
4: Ferngesprächsberechtigung und Notrufbefugnis. Der Teilnehmer darf Fern- und
Ortsgespräche führen. Sperrnummern dürfen nicht gewählt werden.
Coderuf verbieten.
Coderuf erlauben (Auslieferzustand).
Coderuf bei Teilnehmer nn verbieten.
Coderuf bei Teilnehmer nn erlauben (Auslieferzustand).
(nn=31-38, 41-48; nn=00: bei allen Teilnehmern)
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