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Froling PE1c Pellet 16 Originalmontageanleitung Seite 14

Pe1c pellet 16;
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3 | Ausführungshinweise
Beispiele
Normenhinweis
3.5.3 Raumluftunabhängige Betriebsweise (RLU)
Generelle Anforderung
14
Nennwärmeleistung
[kW]
Österreich
Deutschland
Die Verbrennungsluftzufuhr kann auch aus anderen Räumen erfolgen, wenn
nachweislich beim Betrieb aller mechanischen und natürlichen Be- und
Entlüftungsanlagen ausreichende Verbrennungsluft nachströmen kann. Dabei muss der
Aufstellungsort ein Mindestvolumen entsprechend den regional gültigen Normen
aufweisen.
Österreich:
Deutschland:
Die Verbrennungsluft wird dem Heizkessel über eine eigene Rohrleitung von der
Außenseite des Gebäudes zugeführt. Die Zuführung ist so zu dimensionieren, dass der
gesamte Druckabfall bei Nennlast 20 Pa nicht überschreitet.
Die Be- und Entlüftung des Aufstellungsortes muss durch freie oder maschinelle
Belüftung unter der Bedingung sichergestellt sein, dass am Aufstellungsort kein
unzulässiger Unterdruck von mehr als 4 Pa entsteht.
4
3
2
1
Kessel im raumluftunabhängigen Betrieb
2
Verbrennungsluftanschluss am Kessel
3
Abgasleitungsanschluss am Kessel
4
Zuluftleitung über Systemabgasanlage (LAS)
5
Zuluftleitung von der Außenseite
Der Kessel verfügt über einen zentralen Verbrennungsluftanschluss (2), an dem die
Zuluftleitung dicht angeschlossen wird. Die Verbrennungsluftversorgung kann aus dem
Luftzug einer Systemabgasanlage (4) oder über eine eigene Zuluftleitung (5) direkt von
der Außenseite des Gebäudes erfolgen.
Freier Mindestquerschnitt [cm²]
10
15
20
30
400
400
400
400
150
150
150
150
OIB-Richtlinie 3 – Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV)
1
M2130925_de | Montageanleitung Pellets-Brennwertkessel PE1c Pellet
50
100
150
250
400
400
600
1000
150
250
350
550
3
5
2
350
500
1400
2000
750
1050
1

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Pe1c pellet 22