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8 Wartung/Instandhaltung
8 Wartung/Instandhaltung
8.1 Allgemeine Hinweise/Sicherheitsbestimmungen
WARNUNG
Unsachgemäßes Heben/Bewegen schwerer Baugruppen oder Bauteile
Personen- und Sachschäden!
▷ Beim Bewegen schwerer Baugruppen oder Bauteile geeignete Transportmittel,
Hebezeuge, Anschlagmittel benutzen.
WARNUNG
Arbeiten an der Hebeanlage durch unqualifiziertes Personal
Verletzungsgefahr!
▷ Reparatur- und Wartungsarbeiten nur durch speziell geschultes Personal durch-
führen lassen.
Grundsätzliche Sicherheitsvorschriften und Hinweise beachten.
Bei Demontage und Montage die Explosionsdarstellungen bzw. Gesamtzeichnungen
beachten.
Nach Wartung/Instandsetzung darauf achten, dass der Revisionsdeckel 160 dicht ver-
schraubt ist.
Bei Schadensfällen steht unser Service zur Verfügung.
GEFAHR
Arbeiten an der Hebeanlage ohne ausreichende Vorbereitung
Verletzungsgefahr!
▷ Hebeanlage ordnungsgemäß ausschalten und gegen unbeabsichtigtes Einschal-
ten sichern.
▷ Absperrorgane in Saug- und Druckleitung schließen.
▷ Hebeanlage entleeren.
▷ Eventuell vorhandene Zusatzanschlüsse schließen.
▷ Hebeanlage auf Umgebungstemperatur abkühlen lassen.
WARNUNG
Gesundheitsgefährdende Fördermedien, Hilfs- und Betriebsstoffe
Gefährdung für Personen und Umwelt!
▷ Hebeanlagen, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, müssen dekonta-
miniert werden.
Gegebenenfalls Schutzkleidung und Schutzmaske tragen.
▷ Gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Entsorgung von gesundheitsgefährd-
enden Medien beachten.
8.2 Wartung/Inspektion
Nach EN 12 056-4 müssen Entwässerungsanlagen so gewartet und instandgehalten
werden, dass anfallendes Schmutzwasser ordnungsgemäß abgeleitet werden kann
und Veränderungen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden können.
Abwasserhebeanlagen sollten monatlich einmal vom Betreiber durch Beobachtung
von mindestens zwei Schaltzyklen auf Betriebsfähigkeit geprüft werden.
Von Zeit zu Zeit sollte der Innenraum des Behälters auf Ablagerungen, hauptsächlich
im Bereich des Niveausensors, überprüft und bei Bedarf gereinigt werden.
Die Hebeanlage soll, nach EN 12 056-4, durch geschultes Personal gewartet werden.
Folgende Zeitabstände sollen nicht überschritten werden:
mini-Compacta