Sicherheit
3.8
Besondere Gefahren
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
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Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
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Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
Vorsicht bei Gewitter!
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Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 ° C (37,5° F) ist verboten! Es besteht
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die Gefahr des Herabfallens der Last bedingt durch Nässe oder Vereisung.
Da die Last durch Unterdruck an den Saugplatten des Gerätes gehalten wird, fällt sie herab, sobald
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der Unterdruck zusammenbricht (z.B. bei Energieausfall).
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Setzen Sie die Last bei Ausfällen wenn möglich sofort ab. Andernfalls entfernen Sie sich sofort aus
dem Gefahrenbereich. Lebensgefahr
Das Gerät erzeugt einen sehr starken Sog, der Haare und Kleidungsstücke einsaugen kann. Nicht in
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den Sauganschluss hineinsehen, wenn das Gerät eingeschaltet ist. Augen können eingesogen
werden.
3.9
Bagger und andere Trägergeräte
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Das eingesetzte Trägergerät muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
Nur beauftragte, qualifizierte und zertifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Bagger bedienen.
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Der Bediener des Trägergerätes muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllen.
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Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes darf unter keinen Umständen überschritten
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werden!
3.10 Arbeitsplätze
Der Arbeitsplatz des Benutzers befindet sich vor dem Bediengriff.
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Der Benutzer muss so stehen, dass er das Vakuum-Manometer stets im Auge behalten kann.
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