Allgemeines
Die Last (Steinplatte) welche angesaugt und transportiert
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werden soll, muss genügend Eigenstabilität aufweisen,
da ansonsten Bruchgefahr beim Anheben besteht!
Steinplatten dürfen sich beim Anheben keinesfalls
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durchbiegen – darauf ist besonders bei dünnen und
großformatigen Steinplatten zu achten!
Generell dürfen Lasten (Steinplatten) nur mittig
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angesaugt werden, da sonst die Last schief am Gerät
hängt, was zum Bruch der Last führen kann - speziell
beim Anheben von großformatigen Steinplatten mit einer
kleinen Saugplatte.
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Standardsaugplatten sind nicht für den Transport von
Glasscheiben geeignet!
Es dürfen nur Sauplatten des Herstellers PROBST verwendet werden, auf denen anhand des
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Tragkraftaufklebers zweifelsfrei eine maximale Tragfähigkeit bei einem Unterdruck von - 0,6 bar
( - 7,8 psi) hervorgeht.
Bei unklarer Sachlage darf das Gerät und die Saugplatte keinesfalls in Betrieb genommen werden,
es muss der Hersteller kontaktiert werden!
Einige der Saugplatten, die an das Gerät angebaut werden können, reduzieren seine Tragfähigkeit.
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Auf jeder Saugplatte ist die zulässige Traglast angegeben.
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Es dürfen nur für das Gerät zugelassene Saugplatten verwendet werden!
Das Überschreiten der zulässigen und der angegeben Traglast der Saugplatten ist strengstens
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untersagt!!! Gefahr: Herunterfallen der Last (Steinplatte)!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!
Die Tragfähigkeit (WLL) und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
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Transport von Menschen und Tieren.
Transport von Baustoffpaketen, Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Anleitung
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beschrieben sind.
Das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an das Gerät.
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