Sicherheit
3.5
Hinweise für das Betreiberunternehmen
Das Hebegeräte ist nach dem Stand der Technik gebaut und betriebssicher.
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Dennoch gehen davon Gefahren aus,
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wenn es nicht von geschultem oder zumindest unterwiesenem Personal benutzt wird,
wenn es nicht seiner Bestimmung gemäß eingesetzt wird.
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Gefahren können unter diesen Umständen entstehen für:
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Leib und Leben des Benutzers und Dritter,
das Gerät und weitere Sachwerte des Anwenders.
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3.6
Hinweise für das Installations-, Wartungs- und Bedienpersonal
Das Gerät darf nur von qualifiziertem Fachpersonal, wie Mechaniker und Elektriker, installiert und
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gewartet werden.
Arbeiten an der Elektrik dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
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Jede Person, die im Betrieb des Anwenders mit der Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung,
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Wartung und Reparatur des Gerätes beauftragt ist, muss die Betriebsanleitung und besonders das
Kapitel "Sicherheit" gelesen und verstanden haben.
Der Betrieb des Anwenders muss durch innerbetriebliche Maßnahmen sicherstellen,
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dass die jeweiligen Benutzer des Gerätes eingewiesen werden,
dass sie die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
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und dass ihnen die Betriebsanleitung jederzeit zugänglich bleibt.
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Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten am Gerät müssen klar festgelegt und
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eingehalten werden. Es dürfen keine unklaren Kompetenzen auftreten.
3.7
Anforderungen an den Aufstellort
Das Hebegerät darf nicht in explosionsgefährdeten Räumen betrieben werden.
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Die Umgebungstemperatur muss im Bereich von +3°C bis +40°C liegen (bei Unter-/
Überschreitungen bitte vorher Rücksprache mit dem Hersteller nehmen).
Stellen Sie durch entsprechende innerbetriebliche Anweisungen und Kontrollen sicher, dass die
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Umgebung des Arbeitsplatzes stets sauber und übersichtlich ist.
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