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Schaeffler BASIC Betriebsanleitung Seite 12

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2|Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
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12  |  BA 74
Wird das Anwärmgerät unter ungeeigneten Umgebungsbedingungen
gelagert, sind die wahrscheinlichen Folgen Beschädigung der Elektronikein-
heit, Korrosion an den Kontaktflächen der Joche und den Kontaktflächen (Pole)
des U-förmigen Kerns oder Verformung des Kunststoffgehäuses.
2.7.4 Inbetriebnahme
Das Anwärmgerät darf nicht modifiziert werden.
Es dürfen ausschließlich Originalzubehör und Originalersatzteile verwendet
werden.
Das Anwärmgerät darf nur in geschlossenen, gut durchlüfteten Räumen ver-
wendet werden.
Bei mobilen Ausführungen müssen nach dem Bewegen die Bremsen der Lenk-
rollen betätigt werden.
Das Netzanschlusskabel darf nicht durch den U-förmigen Kern geführt werden.
Das Gerät darf nur mit der korrekten Spannungsversorgung verbunden
werden, siehe Typenschild.
2.7.5 Betrieb
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Das Anwärmgerät darf ausschließlich unter folgenden Umgebungs-
bedingungen betrieben werden:
• geschlossener Raum
• Untergrund eben und tragfähig
• Luftfeuchtigkeit minimal 5 %, maximal 90 %, nicht kondensierend
• Umgebung nicht explosionsgefährdet
• Umgebung chemisch nicht aggressiv
• Temperatur von 0 °C (+32 °F) bis +50 °C (+122 °F)
Ein Werkstück darf nicht erwärmt werden, wenn es die maximal zulässige
Masse überschreitet.
Ein Werkstück darf nicht erwärmt werden, wenn es die minimal zulässigen
Abmessungen unterschreitet oder die maximal zulässigen Abmessungen
überschreitet u40|13.
Ein Werkstück mit einem Gewicht von mehr als 23 kg muss mit 2 Personen
oder einem geeignetem Hebewerkzeug transportiert werden.
Ein Werkstück mit einem Gewicht von mehr als 46 kg muss mit einem
geeignetem Hebewerkzeug transportiert werden.
Ein Werkstück darf nicht an Seilen oder Ketten aus ferromagnetischem
Material hängen, wenn es angewärmt wird.
Während des Anwärmens muss der Anwender einen Abstand von mindestens
1 m zum Anwärmgerät einhalten.
Der U-förmige Kern und das Joch dürfen nicht von Metallteilen berührt werden.
Gegenstände aus ferromagnetischem Material müssen in einem Abstand von
mindestens 1 m zum Anwärmgerät abgelegt werden.
Auflagejoche, Schwenkjoche und Standjoche dürfen nicht selbst hergestellt
oder bearbeitet werden.
Das Anwärmgerät darf nur dann eingeschaltet werden, wenn das Auflagejoch,
Schwenkjoch oder Standjoch korrekt positioniert ist.
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