Garantiebestimmungen für SCHÄFFER - Hoflader
Wir gewährleisten eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfrei-
heit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit für die Dauer von 12 Mona-
ten, oder maximal 1000 Betriebsstunden nach Auslieferung.
Die Gewährleistung besteht nach unserer Wahl in der Reparatur des Kaufgegenstan-
des oder dem Ersatz der beanstandeten Teile durch Lieferung von, Neu bzw. Aus-
tauschteilen. Ersatzlieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei. Sollten wir eine Rück-
sendung der beanstandeten Teile wünschen, so geht der Versand zu unseren Lasten.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über und sind vom Besteller zu verwahren.
Für die nicht selbst erzeugten Ersatzteile beschränkt sich unsere Gewährleistung auf
die Abtretung der Ansprüche die uns gegen den jeweiligen Lieferanten der Fremder-
zeugnissen zustehen.
Gewährleistungsansprüche müssen grundsätzlich, spätestens 4 Wochen nach Scha-
densfeststellung schriftlich unter Nennung des Ersatzteillieferscheines bei uns erho-
ben werden. Instandsetzungsarbeiten sind in einer autorisierten Händlerwerkstatt
oder an einem anderen von uns zu bestimmenden Ort, unter Verwendung von Origi-
nal -Ersatzteilen auszuführen.
Die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen ist für uns nur dann bindend,
wenn sie schriftlich erfolgt. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht
nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, den Schaden zu beheben.
Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
Die Gewährleistung erlischt wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch
den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist. Gleiches gilt für die
Verwendung von Anbaugeräten oder Werkzeugen von Fremdfirmen.
Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Besteller die Vorschriften über die Be-
handlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher
Verschleiß und Beschädigung sowie Lagerungs- und Korrosionsschäden, die auf fahr-
lässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen.