1.3.11 Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen
Bei der Arbeit mit dem Lader in der Nähe elektrischer Freileitungen und Fahrleitun-
gen muss zwischen diesen, dem Lader und ihren Arbeitseinrichtungen ein von der
Nennspannung der Freileitung abhängiger Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Dies ist erforderlich um einen Stromübertritt zu vermeiden. Gleiches gilt für den Ab-
stand zwischen diesen Leitungen und den Anbaugeräten.
Diese vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind einzuhalten:
Nennspannung (Volt)
bis 1000 V
über 1 kV bis 110 kV
über 110 kV bis 220 kV
über 220 kV bis 380 kV
bei unbekannter
Nennspannung
Dabei müssen alle Arbeitsbewegungen des Hubarmes und der Arbeitsgeräte beach-
tet werden. Auch Bodenunebenheiten, durch welche der Lader schräg gestellt wird
und näher an Freileitungen kommt, sind zu beachten. Bei Wind können sowohl Frei-
leitungen als auch Arbeitsgeräte ausschwingen und dadurch den Sicherheitsabstand
verringern.
Kann kein ausreichender Sicherheitsabstand von elektrischen Freileitungen und
Fahrleitungen eingehalten werden, hat der Unternehmer andere Sicherungsmaß-
nahmen gegen Stromübertritt durchzuführen. Das kann z.B. durch
•
Abschalten der Leitung,
•
Verlegen der Freileitung,
•
Verkabelung,
•
Begrenzung des Arbeitsbereiches des Laders erreicht werden.
1.3.12 Einsatz unter Tage und in geschlossenen Räumen
Wird der Lader in geschlossenen Räumen eingesetzt, sind diese Räume ausreichend
zu belüften. Für Untertagearbeiten sind die gesonderten Vorschriften einzuhalten.
Sicherheitsabstand
1,0 m
3,0 m
4,0 m
5,0 m
5,0 m
20