1.2 Sicherheitshinweise für die Nutzung als Hoflader
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Die allgemeinen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften des Gesetzgebers
beim Umgang mit dem Radlader sind zu beachten.
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Bei der Bedienung, Wartung und Instandhaltung ist diese Anleitung einzuhalten.
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Der Lader darf nur von Personen geführt und instand gesetzt werden, die das
18. Lebensjahr vollendet haben, geistig und körperlich geeignet sind, sowie in der
Bedienung und Wartung der Maschine unterwiesen wurden.
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Zum Besteigen des Laders sind nur die vorgesehenen Trittflächen zu nutzten,
diese sind stets in trittsicherem Zustand zu halten.
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Bedienungshebel, Pedale und der Fahrerstand sind frei von Schmutz und Fett zu
halten.
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Die Bedienungseinrichtungen dürfen nur vom Fahrersitz aus betätigt werden.
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Keine anderen Personen mitnehmen, der Lader ist nur für eine Person zugelassen.
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Der Aufenthalt im Gefahrenbereich des Laders ist verboten!
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Der Aufenthalt im ungesicherten Knickbereich des Laders ist verboten!
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Die Arbeitsgeräte dürfen nicht über Personen, Arbeitsplätze, und Geräte ge-
schwenkt werden. Bei Gefahr für Personen muss der Maschinenführer Warn-
zeichen geben.
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Zu festen Bauteilen, z.B. Bauwerken, Geräten usw. ist zur Vermeidung von
Quetschgefahren ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5m einzuhalten.
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Mit Arbeitsgeräten (Schaufeln usw.) dürfen keine Personen befördert werden.
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Die Standsicherheit des Laders muss immer gewährleistet sein. Fahrwege müssen
so beschaffen sein, dass ein reibungsloser und sicherer Betrieb gewährleistet ist.
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In unebenem oder geneigtem Gelände ist das Arbeitsgerät möglichst nahe über
dem Boden zu führen. Bei Gefälle ist der Lader nicht einzusetzen. Die Geschwin-
digkeit ist den örtlichen Verhältnissen und der Belastung entsprechend anzu-
passen.
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Die zulässige Belastung des Laders darf nicht überschritten werden. Sie vermin-
dert sich auf unwegsamem Gelände und bei starkem Lenkeinschlag.
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Versuchen Sie nicht, die Leistung der Maschine durch unzulässige Umbauten zu
steigern. Alle Umbauten müssen vom Hersteller genehmigt werden.
Sicherheit ist das oberste Gebot!
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