1.3.2 Allgemeines
Jede Arbeitsweise, welche die Sicherheit einschränkt muss unterlassen werden.
Der Lader darf nur in sicherem und funktionsfähigem Zustand betrieben werden. Für
die Bedienung, Wartung, Instandsetzung, Montage und den Transport ist diese Be-
triebsanleitung einzuhalten.
Der Unternehmer hat Sicherheitsvorschriften, soweit erforderlich, durch besondere,
den örtlichen Einsatzverhältnissen angepasste Anweisungen zu ergänzen.
Die Betriebsanleitung alle und sicherheitsrelevanten Anweisungen müssen am Fah-
rerplatz sorgfältig aufbewahrt werden. Die Betriebsanleitung und die Sicherheits-
hinweise müssen vollständig und in lesbaren Zustand vorhanden sein.
Sicherheitseinrichtungen am Lader dürfen beim Betrieb nicht außer Kraft gesetzt
werden.
Beim Betrieb ist Schutzkleidung zu tragen. Lose und weite Kleidungsstücke können
sich an der Maschine verfangen. Tragen sie daher nur eng anliegende Kleidung. Rin-
ge, Schals, Krawatten und offene Manschetten oder Jacken sind zu vermeiden. Für
bestimmte Arbeiten können Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutz-
handschuhe, reflektierende Westen, Gehörschutz usw. notwendig sein.
Vor Beginn der Arbeiten sind die Informationen über erste Hilfe und Rettungs-
möglichkeiten (Notarzt, Feuerwehr usw.) einzuholen. Das Vorhandensein eines
vorschriftsmäßigen Verbandkastens ist sicherzustellen.
Standort und Bedienung von Feuerlöschern sowie die örtlichen Brandmeldungs- und
Brandbekämpfungsmöglichkeiten müssen bekannt sein.
Lose Teile, z.B. Werkzeuge oder andere Zubehöre sind zu sichern. Türen, Fenster und
Klappen müssen im geöffneten Zustand gegen ungewolltes Zuschlagen gesichert
sein.
Der Lader darf nur im sauberen Zustand betrieben werden. Brennbare Güter (z.B.
Heu- oder Strohhalme) sind regelmäßig zu entfernen. Die Trittstufen und Pedale sind
wegen der Rutschgefahr von Schmutz zu reinigen.
Warnung!
Heiße Teile des Laders können leichtbrennbare
Güter (z.B. Stroh, Heu usw.) entzünden!
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