1.3.13 Arbeitsunterbrechungen
Vor Arbeitspausen und Arbeitsschluss hat der Fahrer das Arbeitsgerät auf dem Boden
abzusetzen und so zu sichern, dass es nicht in Bewegung geraten kann.
Bei nicht abgesetztem Arbeitsgerät darf der Fahrer die Maschine nicht verlassen.
Der Lader sollte nur dort abgestellt werden, wo er kein Hindernis für den öffentlichen
Straßenverkehr, Baustellen, Höfen usw. darstellt. Gegebenenfalls ist die Maschine
durch Warneinrichtungen (Warndreieck, Signalschnüre, Warnleuchten usw.) zu
sichern.
Vor dem Verlassen des Fahrerstandes sind alle Bedienungseinrichtungen in Neutral-
stellung zu bringen und die Bremse festzuziehen. Entfernt sich der Fahrer vom Lader
ist der Dieselmotor abzustellen und die Maschine gegen unbefugtes Benutzen zu
sichern.
1.3.14 Besondere Hinweise für Arbeiten im Landwirtschaftsbereich
In der Nähe von leichtbrennbaren Gütern (z.B. Stroh, Heu usw.) besteht Brandgefahr
durch Funkenflug - der Lader ist hier entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
einzusetzen.
Beim Einsatz in geschossenen Räumen ist für eine ausreichende Belüftung zu sorgen.
Bei Arbeiten mit einer Dung- und Silagezange oder einer Silageschneidzange besteht
eine erhöhte Gefahr durch Quetschungen. Hier sind die speziellen Vorschriften dieser
Arbeitswerkzeuge zu beachten.
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