5 Vor der Montage
i
Halten Sie vor Errichtung der Hei-
zungsanlage Rücksprache mit dem zustän-
digen Kaminkehrer. Er muss die Anlage
genehmigen und ist Ansprechpartner
betreffend fachliche und rechtliche Fragen.
5.1 Transport
Option 1: Transport auf Palette, mit Hub-
wagen
Der Kessel wird werkseitig auf einer Einweg-Holz-
palette montiert ausgeliefert.
Option 2: Transport mit Tragehilfe
Tragehilfe
► 4 Stk. Montagewinkel von Kessel/Palette demon-
tieren.
► Kesseltür demontieren
► Die Tragehilfe (optionales Zubehör)
Kessel montieren.
► Den Kessel von der Palette heben/rücken.
5.2 Aufstellraum
Bauliche Vorgaben
– Der Kessel darf nur in einem trockenen, frostfreien
Raum aufgestellt werden, die zulässige Raum-
temperatur beträgt 5 bis 30°C.
– Der Kessel darf nur auf ausreichend tragfähigem
und nicht brennbaren Untergrund aufgestellt wer-
den.
– Abstände zu brennbaren Materialien beachten
(regional gültige Vorschriften).
– Für ausreichend Platz (z.B. für Service- und War-
tungsarbeiten) die Einbau-Abmessungen beach-
ten.
– Normative Vorgaben siehe ÖNORM H 5170
Montageanleitung ecotop-zero, ecotop-light
> 14
> 5
auf den
Feuerlöscher
– Österreich: Als Mindestanforderung ist ein 6 kg
ABC Pulverlöscher vorgeschrieben. Bringen Sie
diesen außerhalb des Heizraumes an gut sicht-
barer und rasch zugänglicher Stelle an.
– Deutschland, Schweiz: In privaten Wohnhäusern
ist für Heizungsanlagen kein Feuerlöscher
vorgeschrieben. Das Vorhandensein eines
Feuerlöschers ist jedoch zu empfehlen.
Fluchtwege freihalten
– Unter Stiegen, auf Fluchtwegen und in nicht aus-
gebauten Dachböden ist die Aufstellung von Feu-
erstätten unzulässig.
Zuluft/Abluft im Heizraum
Für Österreich (entsprechend Norm H 5170) gilt:
– Für die Zuluft 2 cm² je kW Brennstoffwärme-Leis-
tung, jedoch mindestens 200 cm² freier Quer-
schnitt einplanen. (Brennstoffwärme-Leistung =
Kessel-Leistung / Wirkungsgrad)
– Für die Abluft bis 100 kW Nennwärmeleistung min-
destens 180 cm² freier Querschnitt und für jedes
weitere kW zusätzlich 1 cm² einplanen.
i
Für Drahtgitter im Belüftungsquerschnitt min.
20 % Zuschlag berechnen.
Für Deutschland (entsprechend Muster-Feue-
rungsverordnung) gilt:
– Für Feuerstätten mit einer Nennleistung von bis zu
35 kW muss eine unmittelbar ins Freie führende
Verbrennungsluftöffnung von min. 150 cm² oder 2 x
75 cm² vorgesehen werden.
– Alternativ eignet sich auch eine ins Freie führende
Tür/Fenster und ein Rauminhalt von min. 4 m³/kW
Nennwärmeleistung. Wenn der Aufstellraum nicht
an eine Außenwand grenzt, ist ersatzweise ein Ver-
brennungsluftverbund möglich. Hierbei wird die Ver-
brennungsluft aus einem ausreichend großen, an
die Außenwand grenzenden Nachbarraum zuge-
führt.
– Von 35 bis 50 kW einen freien Belüf-
tungsquerschnitt von min. 150 cm² vorsehen. Ab
50 kW Be- und Entlüftung je min. 150 cm² freier
Querschnitt + 2 cm² je KW über 50 kW vorsehen.
i
Für Drahtgitter im Belüftungsquerschnitt min.
20 % Zuschlag berechnen.
5 Vor der Montage
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