Sicherheit
Qualifizierter Elektriker
Der qualifizierte Elektriker ist aufgrund seiner langjährigen Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig
zu erkennen und zu vermeiden.
Außerdem muss er einen Nachweis seiner fachlichen Qualifikation erbringen, der
die Fähigkeit zur Durchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen bescheinigt.
Der qualifizierte Elektriker muss die Bestimmungen der geltenden gesetzlichen Vor-
schriften zur Unfallverhütung erfüllen.
2.8.2
Unbefugte
L
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch Unbefugte!
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen,
kennen die Gefahren im Zusammenhang mit einer Auslösung und/oder Blockierung
des Systems nicht. Daher besteht Verletzungsgefahr.
● Unbefugte Personen vom System fernhalten.
● Sicherstellen, dass es einen Anlagenverantwortlichen gibt, der die notwendigen
Kenntnisse im Umgang mit dem System besitzt.
2.8.3
Unterweisung
Der geschulte Errichter muss den Anlagenverantwortlichen des Betreibers im
Umgang mit dem System unterweisen und ihm anschließend die Betriebsanleitung
übergeben. Zur besseren Nachverfolgung muss ein Unterweisungsprotokoll mit fol-
genden Mindestinhalten erstellt werden:
● Datum der Unterweisung
● Name des Unterwiesenen
● Inhalte der Unterweisung
● Name des Unterweisenden
● Unterschriften des Unterwiesenen und des Unterweisenden
● Artikelnummer und Seriennummer des Systems.
16
Betriebsanleitung / DET-AC III Slave / 916006 / 08-2015 / de_DE