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Rittal DK 7338.321 Montage-, Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 18

Löschsystem det-ac iii slave det-ac iii slave extinguishing system

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Sicherheit
2.10.2
Pflichten des Betreibers
● Der Betreiber muss sicherstellen, dass das System den lokalen geltenden
Bestimmungen und Vorschriften zum Betrieb von Löschsystemen mit dem
Löschmittel Novec
kontrollieren. Hierzu gilt vor allem:
– Der Betreiber muss die gültigen Richtlinien sowie weitere lokale geltende
Vorschriften einhalten und beim Betrieb des Systems berücksichtigen.
– Der Betreiber muss die in dieser Anleitung angegebenen Kontrollintervalle
stets einhalten.
– Der Betreiber muss die Kontrollen und die Bedienung anhand der in dieser
Anleitung beschriebenen Handlungsanweisungen durchführen.
– Der Betreiber muss die Ergebnisse der Kontrollen im Berichtsbuch dokumen-
tieren.
– Der Betreiber muss festgestellte Mängel und/oder festgestellte Beschädi-
gungen, die durch ihn nicht selbstständig behoben werden dürfen, dem
Errichter melden.
– Der Betreiber muss alle Abschaltungen und Störungen des Systems im
Berichtsbuch des Systems dokumentieren.
● Der "Occupational Safety and Health Act" von 1970 legt fest, dass bei der Aus-
führung von Arbeiten jederzeit ein sicherer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt
werden muss. Hierfür muss der Betreiber sicherstellen, dass das System gemäß
geltenden gewerblichen, industriellen, lokalen, bundesstaatlichen und staatlichen
Gesetzen, Normen und Richtlinien kontrolliert und betrieben wird.
● Der Betreiber muss sicherstellen, dass das die Arbeiten ausführende Personal
die zur Durchführung der Arbeiten notwendige Qualifikation besitzt.
● Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die mit dem System
umgehen, diese Anleitung gelesen und verstanden haben. Darüber hinaus muss
er das Personal in regelmäßigen Abständen schulen und über die Gefahren
informieren.
● Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die am Löschbereich des
Systems arbeiten, über das Vorhandensein des Systems informiert sind, die
Gefahren und die notwendigen Vorgehensweisen im Umgang mit dem System
kennen (z. B. Verhalten im Brandfall, Verhalten bei versehentlicher Auslösung).
● Der Betreiber muss einen Anlagenverantwortlichen benennen, der vom Errichter
in die sichere Durchführung der beim Betreiber zu verrichtenden Arbeiten und
Kontrollen unterwiesen wird. Die Durchführung dieser Unterweisung bestätigt
der Betreiber in der Dokumentation des Errichters.
● Der Betreiber muss dem Errichter bestätigen, dass er Funktion und Wirkungs-
weise des Systems verstanden hat und das System betriebsbereit übernommen
hat.
● Der Betreiber muss sicherstellen, dass im Falle der Außerbetriebnahme/Demon-
tage des Systems geeignete Ersatzlöschmittel zur eventuellen Brandbekämp-
fung bereitstehen.
18
TM
1230 entspricht, und das System auf Funktionsfähigkeit
Betriebsanleitung / DET-AC III Slave / 916006 / 08-2015 / de_DE

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