2.11
Verantwortung des Errichters
2.11.1
Errichter
Errichter ist diejenige Person, die das System errichtet, in Betrieb nimmt und die den
Service an dem System durchführen kann.
2.11.2
Pflichten des Errichters
● Der Errichter muss sicherstellen, dass das Löschsystem den geltenden Bestim-
mungen und Vorschriften zur Errichtung von Löschsystemen in geschlossenen
Einrichtungen entspricht und das System für den Schutz dieser Einrichtung kor-
rekt ausgewählt wurde (korrektes Volumen, Dichtigkeit gegeben, ...). Hierzu gilt
vor allem:
– Der Errichter muss die örtlich geltende Vorschriften einhalten und bei der
Auswahl des Systems berücksichtigen.
– Der Errichter muss zu jeder Zeit den aktuellen Stand der Technik berücksich-
tigen.
● Der "Occupational Safety and Health Act" von 1970 legt fest, dass bei der Aus-
führung von Arbeiten jederzeit ein sicherer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt
werden muss. Hierfür muss der Errichter sicherstellen, dass das System gemäß
geltenden gewerblichen, industriellen, lokalen, bundesstaatlichen und staatlichen
Gesetzen, Normen und Richtlinien errichtet, installiert und gewartet wird.
● Der Errichter muss das System kennzeichnen und alle notwendigen Angaben
sichtbar und dauerhaft anbringen.
● Der Errichter muss sicherstellen, dass das die Arbeiten ausführende Personal
die zur Durchführung der Arbeiten notwendige Qualifikation besitzt.
● Der Errichter muss eine verantwortliche Person beim Betreiber in der sicheren
Durchführung der vom Betreiber durchzuführenden Arbeiten und Kontrollen
unterweisen und die Durchführung dieser Unterweisung dokumentieren.
● Der Errichter muss den Ist-Zustand des Systems zum Zeitpunkt der Übergabe
dokumentieren und eine verantwortliche Person des Betreibers vom Ist-Zustand
in Kenntnis setzen.
2.12
Gefahrloser Betrieb
Das hier beschriebene System wurde nach dem Stand der Technik und den aner-
kannten sicherheitstechnischen Regeln gefertigt und weist ein hohes Maß an
Betriebssicherheit auf.
Dennoch können von diesem System bei unsachgemäßer Verwendung oder bei
nicht bestimmungsgemäßem Einsatz Gefahren ausgehen, beziehungsweise Beein-
trächtigungen an dem System oder anderen Sachwerten entstehen.
Das System darf nur in unbeschädigtem und voll funktionsfähigem Zustand ver-
wendet werden.
Betriebsanleitung / DET-AC III Slave / 916006 / 08-2015 / de_DE
Sicherheit
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