5. In regelmäßigen Zeitabständen (z.B. monatlich) muss das sicherheits- und
gefahrenbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der Betriebsanleitung
überprüft werden.
6. Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der
Maschine arbeiten.
7. Das Arbeiten an der Maschine ist nur Personen über 18 Jahren gestattet.
Persönliche Schutzausrüstung
Für den allgemeinen Betrieb sind keine speziellen Schutzausrüstungen vorgesehen, das
Tragen eines Gehörschutzes wird empfohlen. Bei Reinigungs-, Einstell- und
Reparaturarbeiten sind den Arbeiten entsprechende Schutzausrüstungen (Handschuhe,
Schutzbrille) anzuwenden.
3.3. Angebaute Geräte
1. Vor dem An- und Abbau von Geräten an die Dreipunktaufhängung
Bedienungseinrichtung in die Stellung bringen, bei der unbeabsichtigtes Heben oder
Senken ausgeschlossen ist!
2. Beim Dreipunktanbau müssen die Anbaukategorien von Traktor und Gerät unbedingt
übereinstimmen oder abgestimmt werden!
3. Im Bereich des Dreipunktgestänges besteht Verletzungsgefahr durch Quetsch- und
Scherstellen!
4. Bei Betätigung der Außenbedienung für den Dreipunktanbau nicht zwischen Traktor
und Gerät treten!
5. In der Transportstellung des Gerätes immer auf ausreichende seitliche Arretierung
des Traktor-Dreipunktgestänges achten!
6. Bei Straßenfahrt mit ausgehobenem Gerät muss der Bedienungshebel für die
Dreipunkthydraulik gegen Senken verriegelt sein!
3.4. Sicherheit angehängte Maschinen
Für angehängte Maschinen gelten folgende Sicherheitsbestimmungen:
1. Maschinen stets gegen Wegrollen sichern!
2. Maximal zulässige Stützlast der Anhängekupplung, Zugpendel oder Hitch beachten!
3. Bei Deichselanhängung ist auf genügend Beweglichkeit am Anhängepunkt zu achten!
3.5. Sicherheit Gelenkwellenbetrieb
1. Bei Maschinen, die über Gelenkwellen angetrieben werden, sind folgende
Sicherheitshinweis einzuhalten:
2. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen Gelenkwellen verwendet
werden!
3. Schutzrohr und Schutztrichter der Gelenkwelle sowie Zapfwellenschutz müssen
angebracht sein und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden!
4. Bei Gelenkwellen auf die vorgeschriebenen Rohrüberdeckungen in Transport-
und Arbeitsstellungen achten!
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