9. Straßentransport
Auf öffentlichen Wegen und Straßen darf der Rotorzettwender nur mit nach oben
geschwenkten Außenkreiseln gefahren werden, da sonst die zulässige maximale
Transportbreite (STVZO) von 3 m überschritten wird. Die maximale zulässige Transporthöhe
(StVZO) von 4 m ist zu beachten. Auch sonst ist die Transporthöhe zu beachten (Brücken,
Tordurchfahrten usw.)
Vor dem Transport:
-
Zapfwelle abschalten
-
Stillstand der Kreisel abwarten
-
Rotorzettwender ausheben und Bolzen hinter der Klinke einstecken bzw. den
Sicherungshebel in die Waagerechte drehen (Abb. 9 Pos. E bzw. Pos. D)
-
Durch Betätigen des Steuergerätes und gleichzeitiges Ziehen an der
Entriegelungsleine
sich mechanisch
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Auf korrekte Verriegelung der 2 Arretierklinken am Hydraulikzylinder achten (siehe
Warnbildzeichen Seite 25, Pos. I).
Im Transport nur mit eingeklappter und vom
Boden abgehobenem Gerät fahren (Abb. 29),
da sonst mittleres Fahrwerk durch
Bodentransport zu stark belastet wird.
Nach Vorschrift der Berufsgenossenschaft
sind an den Hydraulikzylindern
Drosselblenden eingebaut, um ein
langsames Schwenken von Transport- in
Arbeitsstellung und umgekehrt zu
gewährleisten.
Im Bereich der gefederten Anschläge und der
Schwenkpunkte an den Tragarmen /
Kreuzgelenken besteht Quetschgefahr (siehe
Warnbildzeichen, Pos. N). Auf
Seitenbeweglichkeit Kreisel/Tragbock achten.
Der Aufenthalt im Schwenk- und
Arbeitsbereich des Rotorzettwenders ist
verboten (siehe Warnbildzeichen, Pos. D und
L).
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schwenkt die Maschine automatisch in Transportstellung, wobei sie
verriegelt.
Abbildung 29
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