Herunterladen Diese Seite drucken

Greifzug tirak XA 300 P Übersetzung Der Montage- Und Gebrauchsanweisung Seite 37

Pneumatisch angetriebene seildurchlaufwinden für drahtseile zur personenbeförderung

Werbung

Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

Die Längen der Druckluftschläuche werden bei der Bestellung
festgelegt. Siehe auch ' 6. Optionales Zubehör' auf Seite 8,
' 7. Optionen' auf Seite 8 und 'Pneumatik-Anschluss' auf Seite 10.
3.3
Gerätebeschreibung
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Winden sind für das Heben und Senken von Personenauf-
nahmemitteln sowie von Kombinationen von Personen- und
Lastaufnahmemitteln vorgesehen. Die Winde ist für den gewerb-
lichen oder privaten Gebrauch geeignet. Der genaue Verwen-
dungszweck wird durch den Betreiber oder den Anlagenherstel-
ler festgelegt.
Zum Gerät gehörende Haken, Schäkel und Ösen oder sonstige
optionale Tragmittel dürfen nur in Kombination mit diesem Gerät
verwendet werden.
Der Einlauf des Seils ist an der Motorseite (Pfeil am Gehäuse
beachten!). Das entspricht der Lastseite der Winde. Der Auslauf
des Seils ist die lastlose Seite der Winde. Die lastlose Seite der
Winde darf mit maximal 100 kg belastet werden (z. B. durch die
Vorspannung des Seils).
Die Winden dürfen nur mit einem Original-tirak™-Drahtseil mit
dem angegebenen Seildurchmesser verwendet werden. Wenn
die Last bauseitig nicht geführt werden kann, muss ein dre-
hungsarmes Seil mit Wirbelhaken oder Seilwirbel verwendet
werden.
Die Winde entspricht dem Stand der Technik sowie den geltenden
Sicherheitsbestimmungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens.
Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von autori-
siertem Wartungspersonal durchgeführt werden, siehe ' 15.1
Autorisiertes Wartungspersonal' auf Seite 16.
Die Greifzug Hebezeugbau GmbH erklärt, dass die in dieser An-
leitung beschriebene Maschine den technischen Sicherheitsbe-
stimmungen entspricht, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens
in der Europäischen Union durch den Hersteller für die Ausrüs-
tung gelten.
Die Inbetriebnahme der Maschine ist solange verboten, bis die
Maschine in welche diese eingebaut wird, als Ganzes den Be-
stimmungen der Richtlinie 2006/42/EG sowie dem entsprechen-
den nationalen Rechtserlass zur Umsetzung der Richtlinie in na-
tionales Recht entspricht und die entsprechende Konformitätser-
klärung ausgestellt ist.
Für Maschinen zum Heben von Lasten muss durch den
Betreiber oder Anlagenhersteller eine Risikobeurteilung ge-
mäß Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG durchgeführt wer-
den. Die EN 14492 muss bei der Anlagenplanung beachtet
werden.
Für Maschinen zum Heben von Personen oder von Perso-
nen und Gütern, die unter Anhang IV Nr. 17 der Richtlinie
2006/42/EG fallen, muss durch den Betreiber oder Anla-
genhersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß
Artikel 12 Absätze 3 oder 4 der Richtlinie 2006/42/EG
durchgeführt werden. Die EN 1808 muss bei der Anlagen-
planung beachtet werden.
Rev. 08/2010
Jede von den hier genannten Angaben abweichende Verwen-
dung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet die Greifzug Hebezeugbau GmbH nicht. Das Ri-
siko trägt allein der Betreiber. Zur bestimmungsgemäßen Ver-
wendung gehört auch das Beachten aller Hinweise aus dieser
Anleitung, insbesondere die Einhaltung der Montage- und In-
standhaltungsvorschriften.
Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse
Siehe ' 11 Vorhersehbarer Missbrauch' auf Seite 15.
Einsatzbereich
Die Winde ist für folgende Betriebsbedingungen geeignet:
Für Festeinbauten oder wechselnde Installationen
Für kurzfristigen Betrieb: Triebwerksgruppen siehe Tabel-
le 1 auf Seite II.
In Höhenlagen bis maximal 1000 m über NN
Zulässiger Temperaturbereich siehe Tabelle 1 auf Seite II.
Gefahr von schweren Unfällen!
Der 24h-Betrieb ist verboten.
Der Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist ver-
boten.
Der Einsatz in korrosiver Umgebung ist verboten.
Der Einsatz in der Nähe von offenem Feuer oder in sehr
heißer Umgebung ist verboten.
Korrosionsschutz gemäß Bestellspezifikation
1)
Einbaubeispiel
Siehe Abb. 9 auf Seite X.
Bauliche Voraussetzungen
Bauliche Einrichtungen für die Befestigung der Winde müssen
mindestens die 4fache Tragfähigkeit der Winde besitzen.
Hochziehbare Personenaufnahmemittel müssen mit einer Fang-
vorrichtung ausgestattet sein, die die Last z. B. an einem Sicher-
heitsseil gegen Absturz sichert.
Beachten Sie, dass sich abhängig von der Anordnung von Hebe-
zeug, Seilrolle und Last die Belastung der Umlenkrolle und der
Befestigungspunkte erhöht! Siehe '4.9 Erhöhen der Tragfähigkeit
auf Seite 8.
Der Fahrweg von Winden zum Heben muss mit einem oder meh-
reren Endschaltern begrenzt sein, so dass die Aufwärtsfahrt
und/oder Abwärtsfahrt gestoppt wird. Der Betreiber oder Anla-
genhersteller muss unter Berücksichtigung seiner Risikobeurtei-
lung die Bauform und den Anbringungsort der Endschalter fest-
legen.
Der Betreiber oder Anlagenhersteller muss einen Endschalter,
ggf. einen Not-Endschalter und einen Boden-Endschalter ein-
bauen und an der Winde anschließen. Die Endschalter müssen
Montage- und Betriebsanleitung
GEFAHR!
1)
DE–5

Werbung

loading