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Haftungsbeschränkung; Änderungen Und Umbauten; Anforderungen An Fachkräfte Und Bedienpersonal - SICK LMS1104C-111031S01 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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2
ZU IHRER SICHERHEIT
2.4
Haftungsbeschränkung
2.5
Änderungen und Umbauten
2.6
Anforderungen an Fachkräfte und Bedienpersonal
8
B E T R I E B S A N L E I T U N G | LMS1104C-111031S01
Alle Angaben und Hinweise in dieser Anleitung sind unter Berücksichtigung der gelten‐
den Normen und Vorschriften, des Stands der Technik sowie unserer langjährigen
Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt. Der Hersteller übernimmt keine Haf‐
tung für Schäden aufgrund:
Nichtbeachtung der Produktdokumentation (z. B. Betriebsanleitung)
Bestimmungswidriger Verwendung
Einsatz nicht ausgebildeten Personals
Eigenmächtiger Umbauten
Technischer Veränderungen
Verwendung nicht freigegebener Ersatz-, Verschleiß- und Zubehörteile
Der tatsächliche Lieferumfang kann bei Sonderausführungen, der Inanspruchnahme
zusätzlicher Bestelloptionen oder aufgrund neuester technischer Änderungen von den
hier beschriebenen Merkmalen und Darstellungen abweichen.
WICHTIG
Änderungen und Umbauten am Gerät können zu unvorhergesehenen Gefahren führen.
Bei Eingriffen und Änderungen am Gerät oder an der SICK-Software erlischt der
Gewährleistungsanspruch gegenüber der SICK AG. Dies gilt insbesondere beim Öffnen
des Gehäuses auch im Rahmen von Montage und elektrischer Installation.
WARNUNG
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang mit dem Gerät kann zu erheblichen Personen- und Sachschä‐
den führen.
Jegliche Tätigkeiten immer nur durch die dafür benannten Personen durchführen
lassen.
In dieser Produktdokumentation werden folgende Qualifikationsanforderungen für die
verschiedenen Tätigkeitsbereiche benannt:
Unterwiesene Personen wurden durch den Betreiber über die ihnen übertragenen
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Fachkräfte sind aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrun‐
gen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihnen über‐
tragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen
und zu vermeiden.
Elektrofachkräfte sind aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der
Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. In Deutschland muss die Elektro‐
fachkraft die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 erfüllen (z. B.
Elektroinstallateur-Meister). In anderen Ländern gelten entsprechende Vorschrif‐
ten, die zu beachten sind.
Folgende Qualifikationen sind für unterschiedliche Tätigkeiten erforderlich:
8023050/12FY/2019-04-02 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten

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