9.3 Wartungsarbeiten
Zerquetsch- und Schergefahr für
Körpergliedmaße durch unkontrol-
lierte Senkbewegung.
WARNUNG
Säulenhebebühnen in besonders verschmutz-
ter Umgebung entsprechend öfters warten.
Wartung nur bei unbelasteter Bühne, das
heißt ohne Fahrzeug vornehmen.
Vor Wartungsarbeiten Haupthebebühne und
Radfreiheber komplett absenken oder in die
Verriegelungspositionen (Sicherheitsklinken)
absenken und einrasten.
Hauptschalter auf Aus (Stellung „OFF") schal-
ten und mit Vorhängeschloss abschließen.
Wartungsbereich für unbefugte Personen ab-
sperren (rot-weiße Kette, Hinweisschilder).
Druckluftversorgung ausschalten (Manometer
der Drucklufteinheit auf 0 bar.
Alle Personen im Bereich über die Wartungs-
arbeiten informieren.
Gefahr für Personen und Umwelt
durch giftige Stoffe beim Leeren
oder Füllen des Hydrauliköltanks
oder des Ölers (Drucklufteinheit).
WARNUNG
Kontakt oder Einatmen mit dem Hydrauliköl
oder Vaseline-Öl vermeiden.
Geeignete Öl-Auffangbehälter und Öl-Binde-
mittel bereitstellen.
Sicherstellen, dass das Altöl nicht den Boden
verunreinigt oder in die Kanalisation gelangt.
Örtliche Vorschriften für den Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen beachten.
Altöl umweltgerecht entsorgen.
Hydrauliköl leicht entzündbar, brennbar.
Lebensgefahr bei lockeren Veran-
kerungsbolzen. Säulenhebebühne
kann Verrutschen, die Last kann
GEFAHR
Herunterfallen.
Betrieb der Säulenhebebühne einstellen.
Säulenhebebühne sicher verschrauben. Ist
dies nicht möglich, für einen zulässigen Unter-
grund sorgen, die Säulenhebebühne korrekt
verankern und verschrauben.
Tägliche Prüfung
1.
Prüfen, ob Überfahrschutz, Auffahrrampen oder
Brems- und Auffahrkeile beschädigt sind oder
Verschleißerscheinungen aufweisen. Beschä-
digte oder verschlissene Teile austauschen.
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9. Wartung und Instandsetzung
2.
Funktion der Sicherheitsklinken der Haupthebe-
bühne prüfen (Sichtkontrolle). Dazu die Haupt-
hebebühne in den Klinkenschienen absetzen,
dann hochfahren und Seilzüge straffen.
3.
Horizontale Ausrichtung der Fahrschienen prü-
fen. Fahrschienen müssen waagerecht ausge-
richtet und höhengleich sein. Falls nicht, Aus-
richtung korrigieren ( Kapitel 13, Inbetrieb-
nahme).
4.
Seilzüge und -rollen auf ganzer Länge auf Ab-
nutzung prüfen (Sichtkontrolle). Ggf. die Haupt-
hebebühne nach oben fahren. Beschädigte oder
verschlissene Teile unverzüglich austauschen.
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Seilzüge reißen meist dann, wenn sie eine
i
der gezeigten Beschädigungen aufweisen.
Dies sind insbesondere beschädigte, zerstör-
te, übermäßig gestreckte oder deformierte
Seilzüge mit teilweise unterschiedlichen
Durchmessern.
5.
Signaltongeber ( Kapitel 3.4, Pos. 1) testen.
Beim Senken im Fußschutzbereich muss ein
Warnsignal ertönen.
Bei defektem Signaltongeber darf die Säulen-
i
hebebühne nicht in Betrieb genommen wer-
den.