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Prüfung, Wartung, Instandhaltung; Inspektionsintervalle; Prüfung Vor Erstinbetriebnahme Und Nach Wesent- Lichen Änderungen Vor Wiederinbetriebnahme; Wiederkehrende Prüfung - haacon ESP Serie Betriebsanleitung

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7. PRüFunG, WARtunG, inStAnDHAltunG
Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich ihrer Tragkonstruktion sind durch einen Sachkundigen zu prüfen:
– vor Erstinbetriebnahme.
– nach wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme
– mindestens einmal jährlich.
– falls außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit der Winde haben
können (außerordentliche Prüfung z.B. nach längerer Nichtbenutzung, Unfällen, Naturereignissen).
– nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Winde beeinflussen können.
DE
Schraubverbindungen
Bremsfunktion
Bremse – Luftspalt
2
Schalter
1
Endlage, Schlaffseil, Kupplung, Nothand,
Bedienelemente, Kabel, Schaltkasten
Überlastsicherung
Seil schmieren und reinigen
Seil und Endbefestigungen
Lasthaken und Lastaufnahmemittel
Getriebe – Ölstand / Dichtungen
falls vorhanden, –> Kapitel 8,
1
Sachkundig ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen
Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf dem
Gebiet der Winden, Hub- und Zuggeräte hat und mit den
einschlägigen nationalen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-
vorschriften und allgemeinen Regeln der Technik (Gesetze,
Normen, technische Regeln und Bestimmungen) soweit
vertraut ist, dass sie den arbeitssicheren Zustand des Gerätes
beurteilen kann.
Die Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.
z Prüfergebnisse und getroffene Maßnahmen sind im
mitgelieferten Prüfbuch zu dokumentieren.
– Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhal-
tungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb und sind
daher sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen.
– Soweit möglich Prüfungen lastfrei durchführen.

7.1 inspektionsintervalle

Die angegebenen Überwachungs- und Wartungsintervalle
gelten innerhalb der zugrundegelegten Triebwerksgruppe für
normalen Gebrauch und Einschichtbetrieb. Bei erschwerten
Einsatzbedingungen (z.B. häufiger Betrieb unter Volllast) oder
besonderen Umgebungsbedingungen (z.B. Hitze, Staub) ver-
kürzen sich die Intervalle.
7.2 Prüfung vor Erstinbetriebnahme und nach
wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme
Die Prüfung erstreckt sich auf die ordnungsgemäße Aufstel-
lung und Betriebsbereitschaft und besteht im Wesentlichen
aus Sicht- und Funktionsprüfungen. Sie sollen sicherstellen,
dass sich das Gerät in einem sicheren Zustand befindet und
gegebenenfalls Mängel und Schäden, die z.B. durch unsach-
gemäßen Transport verursacht worden sind, festgestellt und
behoben werden. Der Umfang der Prüfung ist im beiliegenden
Prüfbuch erläutert.
Die Prüfung nach wesentlichen Änderungen richtet sich nach
Art und Umfang der wesentlichen Änderung und ist in Anleh-
nung an die Prüfung vor Erstinbetriebnahme durchzuführen.
7.3 Wiederkehrende Prüfung
Die Prüfungen sind im Wesentlichen Sicht- und Funktions-
prüfungen, wobei der Zustand von Bauteilen hinsichtlich
Beschädigung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Verän-
derungen beurteilt, sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit
der Sicherheitseinrichtungen festgestellt werden soll. Die
Funktions- und Bremsprüfungen sind mit einer Last durchzu-
führen, die in der Nähe der zulässigen Tragfähigkeit liegt. Die
Überlastsicherung muss mit einer Prüflast gemäß Kapitel 8.7
überprüft werden. Der Umfang der Prüfung ist im beiliegenden
Prüfbuch erläutert.
094414_a_de_gb_fr_eseilwi_s
Prüfung bei Inbetrieb-
nahme (Kapitel 7.2)
3
4
5
–> Kapitel 7.7,
–> Kapitel 7.5,
2
3
haacon hebetechnik gmbh – Telefon +49 (0) 9375 - 84-0 – Fax +49 (0) 9375 - 84-66
Prüfung vor
Arbeitsbeginn
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
–> Kapitel 7.6,
–> Kapitel 7.8
4
5

7.4 Ermittlung des nutzungsdauerverbrauchs

Die theoretische Nutzungsdauer (‚D') der haacon-Seilwinden
beträgt je nach Triebwerksgruppe:
triebwerksgruppe
D [h]
nach Ablauf von D ist die Winde aus dem Verkehr zu
ziehen, oder einer Generalüberholung im Herstellerwerk
zuzuführen. Der Betreiber hat jährlich den Verbrauch dieser
Nutzungsdauer zu ermitteln und auf den entsprechenden
Formblättern im Prüfbuch zu dokumentieren.
Berechnungsgrundlage –> Europäische Norm FEM 9.755
7.5 überprüfung Seil
Die Seilprüfung ist im Wesentlichen eine Sichtprüfung. Vor
jedem Schichtbeginn muss das Seil auf äußere Beschädi-
gungen, Verformungen, Anrisse und Korrosion untersucht
werden. Mindestens einmal jährlich muss das Seil durch einen
Sachkundigen geprüft werden. Hinweise für die sachgerechte
Durchführung findet man in der DIN ISO 4309 „Krane - Draht-
seile - Wartung und Instandhaltung, Inspektion und Ablage",
sowie EN 12385 1-4 Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit.
Mängel sofort dem Verantwortlichen melden. Erst
Mängel beseitigen, dann weiterarbeiten.
z Bei Bruch einer Litze Seil sofort austauschen (Orginal-
Ersatzteil verwenden).
7.6 überprüfung lasthaken
Die Überprüfung des Lasthakens ist im Wesentlichen eine
Sichtprüfung.
Vor jedem Schichtbeginn Haken auf äußere Beschädigung,
Anrisse, Abnutzung, Aufweitung, Korrosion und Funktionalität
der Hakenmaulsicherung untersuchen.
Mängel sofort dem Verantwortlichen melden. Erst
Mängel beseitigen, dann weiterarbeiten. Nur Orginal-
Ersatzteile verwenden.
Prüfung / Wartung
Prüfung / Wartung alle 12
alle 3 Monate
Monate (Kapitel 7.3)
X
X
X
1Dm 1cm 1Bm 1Am
m1
m2
m3
100
200
400
X
X
X
X
X
X
X
X
2m
m4
m5
800
1600
10

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