9. Prüfungen
4
Prüfen Sie das Gerät nach den national gültigen Richtlinien und Vorschriften.
Die folgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
9.1. Erstprüfung
4
Prüfen Sie das Gerät nach den folgenden Normen:
VDE 0100-560
<
VDE 0100-600
<
VDE 0100-718
<
DIN VDE V 0108-100-1
<
9.2. Wiederkehrende Prüfungen
4
Führen Sie die wiederkehrenden Prüfungen entsprechend den national gültigen Vorschriften durch.
4
Protokollieren Sie die entsprechenden Prüfungen mit Datum und Ergebnis der Prüfung im Prüfbuch
des Notlichtgeräts.
GEFAHR
Funktionsausfall der Anlage (bei Batteriegeräten)!
Die Batterie wird während des Betriebsdauertests bis zum Tiefentladeschutz entladen. Sie erreicht
ihre volle Leistungskapazität erst nach der vollständigen Wiederaufladung.
4 Führen Sie Betriebsdauertests nur durch, wenn das Risiko für einen Stromausfall gering ist und
Sie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben.
HINWEIS
Automatische Prüfeinrichtungen müssen der EN 62034 entsprechen.
9.2.1. Tägliche Prüfungen
4
Führen Sie täglich eine Sichtprüfung der Geräteanzeigen durch, um sicherzustellen, dass das System
betriebsbereit ist.
HINWEIS
Bei einer ständigen Überwachung des Betriebszustands durch z. B. ein Fernmeldetableau (MTB) ist ei-
ne direkte Überprüfung des Geräts nicht nötig. Folgende Betriebszustände müssen an die Überwa-
chungseinrichtung übermittelt werden: Anlage betriebsbereit, Anlage im Notlichtbetrieb und Anlage ge-
stört.
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Prüfungen
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