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Einbauhinweise Für Nutzfahrzeuge; Einbauhinweise Für Fahrerhäuser - Truma Trumatic E 2400 E Gebrauchsanweisung

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Einbauanweisung
Einbau und Reparatur des Gerätes darf nur vom Fach-
mann durchgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten Ein-
bauanweisung sorgfältig durchlesen und befolgen!
Die Missachtung der Einbauvorschriften bzw. ein
falscher Einbau kann zur Gefährdung von Personen
und zu Sachschäden führen.
Verwendungszweck
Dieses Gerät wurde für den Einbau in Fahrzeuge (Motorca-
ravans, PKW, LKW) konstruiert. Der Einbau in Boote ist nicht
zulässig. Andere Anwendungen sind nach Rücksprache mit
Truma möglich.
Der Einbau in das Innere von Kraftomnibussen (Fahrzeugklasse
M2 und M3) ist nicht zulässig.
Fahrzeuge EX/II und EX/III
Verbrennungsheizgeräte für gasförmigen Brennstoff sind nicht
zugelassen.
Zulassung
Konformitätserklärung
Das Gerät erfüllt die Anforderungen folgender EG-Richtlinien:
– Gasgeräte-Richtlinie 90/396/EWG
– Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG, 2004/78/EG, 2006/119/EG
Typgenehmigungs nummer e1 00 0144
– EMV-Richtlinie 2004/108/EG.
– Funkentstörung in KFZ 2004/104/EG, 2005/83/EG, 2006/28/EG
Typgenehmigungsnummer e1 03 2605
– Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG
Für EU-Länder liegt die CE-Produkt-Ident-Nummer vor:
CE-0085AO0008
Das Heizgerät ist für den Einbau in Kraftfahrzeugen (Motor-
caravans Fahrzeugklasse M1) für Personenbeförderung mit
höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, für Anhänger
(Caravans Fahrzeugklasse O) sowie für Nutzfahrzeuge (Fahr-
zeugklasse N) zugelassen.
Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss auf dem
Typenschild angekreuzt werden.
Vorschriften
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprü-
chen sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Der Einbau in Fahrzeuge muss den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen. Nationale Vorschriften und Regelungen (in
Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt G 609 Entwurf und
VdTÜV-Merkblatt 757) müssen beachtet werden.
In Deutschland sind für gewerblich genutzte Fahrzeuge die
entsprechenden Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufsge-
nossenschaften (BGV D 34) zu beachten.
In anderen Ländern sind die jeweils gültigen Vorschriften zu
beachten.
Nähere Angaben zu den Vorschriften in den entsprechenden
Bestimmungsländern können über unsere Auslands-Vertre-
tungen (siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com)
angefordert werden.
Einbauhinweise für Nutzfahrzeuge
Bei Einbau des Heizgerätes in Sonderfahrzeuge (z. B. Fahr-
zeuge zum Transport gefährlicher Güter) müssen die für sol-
che Fahrzeuge geltenden Vorschriften berücksichtigt werden.
Einbauhinweise für Fahrerhäuser
Bei Heizungen mit Abgasführung unter den Fahrzeugboden
muss die Abgaskamin-Mündung bis zur seitlichen oder hin-
teren Begrenzung des Fahrerhauses oder des Fahrzeuges
gebracht werden. Es muss sichergestellt sein, dass keine Ab-
gase (z. B. von unten durch den Fahrzeugboden) in das Fahr-
zeuginnere gelangen können.
Typbezogene Montageanleitungen und Einbausätze stehen
bei Truma zur Verfügung.
In Deutschland ist für Gefahrgut-Tankfahrzeuge im Geltungs-
bereich der ADR die Heizung nur mit Truma Vorschaltgerät
zugelassen.
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