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Truma Trumatic E 2400 E Gebrauchsanweisung Seite 4

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Gebrauchsanweisung
Verwendungszweck
Dieses Gerät wurde für den Einbau in Kraftfahrzeugen mit Erd-
gasantrieb konstruiert. Der Einbau in Boote ist nicht zulässig.
Andere Anwendungen sind nach Rücksprache mit Truma
möglich.
Vor Inbetriebnahme unbedingt Gebrauchsanwei sung
und „Wichtige Bedienungshinweise" beachten! Der Fahr-
zeughalter ist dafür verantwortlich, dass die Be dienung des
Gerätes ordnungsgemäß erfolgen kann!
Der dem Gerät beiliegende gelbe Aufkleber mit den Warn-
hinweisen muss durch den Einbauer bzw. Fahrzeug halter an
einer für jeden Benutzer gut sichtbaren Stelle im Fahrzeug
angebracht werden! Fehlende Aufkleber können bei Truma
angefordert werden.
Bedienteil mit Schiebeschalter
b
a = Schiebeschalter
Heizen – Aus – Ventilation
b = Schiebeschalter für
Volllast (großes Flammensymbol)
Teillast (kleines Flammensymbol)
Bedienteil mit Drehschalter
c = Drehschalter „Heizen"
Volllast (großes Flammensymbol)
Teillast (kleines Flammensymbol)
d = Drehschalter „Aus"
e = Drehschalter „Ventilation"
Volllast (großes Symbol)
Teillast (kleines Symbol)
Inbetriebnahme Heizen
– Kaminkappe abnehmen.
– Gasentnahmeventil öffnen.
– Schnellschlussventil in der Gaszuleitung öffnen.
– Gewünschte Raumtem pe ratur am Drehknopf ein stellen.
– Einschalten der Heizung:
Bedienteil mit Schiebeschalter
Schalter (a) auf Heizen und Schalter (b) auf die gewünschte
Leistung stellen.
Bedienteil mit Drehschalter
Drehschalter auf die gewünschte Leistung (c) stellen.
Bei tiefen Außentempera turen Heizung auf voller Leis tung
anlaufen lassen.
Die Heizung Trumatic E ist geprüft und zugelassen zum
Betrieb auch während der Fahrt. Der gebläseunterstütz-
te Brenner garantiert eine einwandfreie Funktion, auch bei
4
a
Trumatic E
e
d
c
extremen Windverhältnissen. Evtl. müssen nationale Ein-
schränkungen zum Betrieb von Gasgeräten während der Fahrt
berücksichtigt werden.
Inbetriebnahme Ventilation
Bedienteil mit Schiebeschalter
Schalter (a) auf Ventilation und Schalter (b) auf die gewünschte
Leistung stellen.
Bedienteil mit Drehschalter
Drehschalter auf die gewünschte Leistung (e) stellen.
Ausschalten
Schiebeschalter (a) bzw. Drehschalter (d) in die Mitte stellen.
Wird die Heizung nach einer Heizphase abgeschaltet, kann
das Gebläse zur Ausnutzung der Restwärme noch nachlaufen.
Wird das Gerät längere Zeit nicht benutzt, Kaminkappe aufset-
zen, Schnellschluss ventil in der Gaszuleitung schließen.
Grüne LED „Betrieb"
(unter Drehknopf)
Bei eingeschaltetem Gerät (Heizen oder Ventilation), muss die
grüne LED leuchten (das Gebläse ist in Betrieb). Leuchtet die
LED nicht, eventuell (Haupt-) Schalter kontrollieren. Hierzu die
jeweilige Anleitung des Fahrzeugherstellers beachten.
Beim Heizen, während die Flamme brennt, verdoppelt sich die
Leuchtstärke der grünen LED. Damit kann auch der momen-
tane Schaltpunkt der Raumtemperatur ermittelt werden.
Sicherungen
Die Gerätesicherung sowie die Sicherung des Bedienteils be-
finden sich auf der elektronischen Steuereinheit am Gerät.
Gerätesicherung (F1):
3,15 AT – träge – (EN 60127-2-3)
Bedienteilsicherung (F3):
1,6 AT – träge –
Die Feinsicherung darf nur gegen eine baugleiche Sicherung
ausgetauscht werden.
Rote LED „Störung"
Bei einer Störung leuchtet die rote LED. Ursachen sind z. B.
Gasmangel, Verbrennungsluftmangel, stark verschmutztes
Lüfterrad, Defekt einer Sicherung usw. Die Entriegelung
der Störung erfolgt jeweils durch Ausschalten und erneutes
Einschalten.
Wird das Fenster geöffnet und wieder geschlossen, an
dem ein Fensterschalter montiert ist, entspricht dies
einem Aus / Ein am Bedienteil (z. B. bei Störungsreset)!
Blinken deutet auf eine zu geringe oder zu hohe Betriebs-
spannung für die Heizung hin (ggf. Batterie laden).
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern ste-
hen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe Truma
Serviceheft oder www.truma.com).
Entsorgung
Das Gerät ist gemäß den administrativen Bestimmungen des
jeweiligen Verwendungslandes zu entsorgen. Nationale Vor-
schriften und Gesetze (in Deutschland ist dies z. B. die Altfahr-
zeug-Verordnung) müssen beachtet werden.

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