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Truma Hersteller-Garantieerklärung - Truma Trumatic E 2400 E Gebrauchsanweisung

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Gasanschluss
Der Betriebsdruck der Gasversorgung 50 mbar muss
mit dem Betriebsdruck des Gerätes (siehe Typenschild)
über einstimmen.
Das Gaszuleitungsrohr Ø 8 mm muss mit einer Schneidring-
verschraubung am Anschlussstutzen angeschlossen werden.
Beim Festziehen sorgfältig mit einem zweiten Schlüssel
gegenhalten!
Der Gasanschlussstutzen am Gerät darf nicht gekürzt oder
verbogen werden.
Vor dem Anschluss an das Gerät sicherstellen, dass die Gas-
leitungen frei von Schmutz, Spänen u. Ä. sind!
Die Rohrverlegung ist so zu wählen, dass für Service-Arbeiten
das Gerät wieder ausgebaut werden kann.
In der Gaszuleitung ist die Anzahl der Trennstellen in von
Personen benutzten Räumen auf die technisch unvermeidbare
Anzahl zu begrenzen.
Die Gasanlage muss ab dem Mitteldruckregler den tech-
nischen und administrativen Bestimmungen des jeweiligen
Verwendungslandes entsprechen. Nationale Vorschriften und
Regelungen (in Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt
G 609 Entwurf für Fahrzeuge) müssen beachtet werden.
Nach der Montage der Gasanlage muss die Hochdrucksei-
te einmalig von einen Sachverständigen des TÜV überprüft
werden.
Funktionsprüfung
Nach dem Einbau muss die Dichtigkeit der Gaszuleitung
nach der Druckabfallmethode geprüft werden. Eine Prüfbe-
scheinigung (in Deutschland z. B. gemäß DVGW-Arbeitsblatt
G 609 Entwurf für Fahrzeuge) ist auszustellen.
Anschlie ßend gemäß der Gebrauchsanweisung sämtliche
Funktionen des Gerätes prüfen.
Die Gebrauchsanweisung mit ausgefüllter Garantiekarte ist
dem Fahrzeughalter auszu händigen.
Das Typenschild der Gebrauchs- und Einbauan weisung
entnehmen und an gut sichtbarer, gegen Beschädi-
gungen geschützter Stelle auf die Heizung kleben. Das Jahr
der ersten Inbetriebnahme muss auf dem Typenschild ange-
kreuzt werden.
Warnhinweise
Der dem Gerät beiliegende gelbe Aufkleber mit den Warn-
hinweisen muss durch den Einbauer bzw. Fahrzeughalter an
einer für jeden Benutzer gut sichtbaren Stelle im Fahrzeug
angebracht werden! Fehlende Aufkleber können bei Truma
angefordert werden.
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Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen
in den Geräten und bei Verwendung ungeeigneter
Gasdruckregler,
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nach besserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlos sen. Die Vorschriften
des Produkthaftungs gesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werks kun den-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern ste-
hen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe Truma
Serviceheft oder www.truma.com). Beanstandungen sind nä-
her zu bezeichnen. Ferner ist die ordnungsgemäß ausgefüllte
Garantie-Urkunde vorzulegen oder die Fabriknummer des
Gerätes sowie das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden. Bei Schäden an Heiz-
körpern (Wärmetau scher) ist der Gasdruckregler ebenfalls mit
einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu er-
folgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkos-
ten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein
Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.

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