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Allgemeine Servicebedingungen
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10.5
Gewährleistung
Die Gewährleistung wird nach den derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen
übernommen. Sämtliche Verpackungen unserer Produkte sind für den Stückgut-
versand (Palette) konzipiert. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin,
dass unsere Verpackungen nicht für den Einzelversand per Paketdienst geeignet
sind. Für Schäden, die aufgrund von unsachgemäßer Verpackung im Einzelver-
sand entstehen, übernimmt der Hersteller keine Haftung.
10.6
Herstellergarantie
Wir übernehmen die Herstellergarantie nur, sofern Installation, Betrieb und War-
tung umfassend gemäß der Herstellerangabe in der betreffenden Montage- und
Gebrauchsanweisung erfolgt sind.
§
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufbeleges. Sie beträgt 8 Jah-
re für den Ofen, 4 Jahre für die Heizstäbe. Sonstige Verschleißteile sind von
der Garantie ausgeschlossen.
§
Garantieleistungen erfolgen nur dann, wenn der Kaufbeleg zum betreffen-
den Gerät vorgelegt werden kann.
§
Bei Änderungen am Gerät, die ohne ausdrückliche Zustimmung des Herstel-
lers vorgenommen wurden, verfällt jeglicher Garantieanspruch.
§
Für Defekte, die durch Reparaturen oder Eingriffe von nicht ermächtigten
Personen oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, entfällt
ebenfalls der Garantieanspruch.
§
Im Rahmen der Geltendmachung von Garantieansprüchen ist die Serien-
nummer sowie die Artikelnummer zusammen mit der Gerätebezeichnung
und einer aussagekräftigen Fehlerbeschreibung anzugeben.
§
Diese Garantie umfasst die Vergütung von defekten Geräteteilen mit Aus-
nahme der üblichen Verschleißteile. Verschleißteile sind unter anderem
Leuchtmittel, Glasteile und Saunasteine.
§
Innerhalb der Garantie dürfen nur Originalersatzteile eingesetzt werden.
§
Serviceeinsätze von Fremdfirmen bedürfen der schriftlichen Auftragsertei-
lung unserer Serviceabteilung.
§
Der Versand der betreffenden Geräte an unsere Serviceabteilung erfolgt
durch und zu Lasten des Auftraggebers.
Montage- und Gebrauchsanweisung - EOS Structure