Allgemeine Servicebedingungen
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EOS Structure - Montage- und Gebrauchsanweisung
Allgemeine Servicebedingungen
10.1
Geltungsbereich
Diese Servicebedingungen gelten für Serviceabwicklungen inklusive Überprü-
fung und Reparaturen von Reklamationen, soweit nicht im Einzelfall abweichen-
de Vereinbarungen schriftlich getroffen sind. Für alle unsere − auch zukünftigen −
Rechtsbeziehungen sind ausschließlich die nachfolgenden Servicebedingungen
maßgebend. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Bedingun-
gen des Auftraggebers in dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Auf-
tragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annah-
me von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung
solcher Bedingungen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung.
10.2
Kosten
Folgende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Serviceabwicklung ste-
hen, trägt der Auftraggeber:
§
Demontage/Montage sowie elektrische (De-)Installation
§
Transport, Porto und Verpackung
§
Funktionsprüfung und Fehlersuche inkl. Prüf- und Reparaturkosten
Eine Rechnungsstellung an Dritte erfolgt nicht.
10.3
Leistungspflichten / Mitarbeit des
Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Hersteller bei der Durchführung der Serviceabwicklung
kostenfrei zu unterstützen. Im Garantiefall erhält der Auftraggeber die für den
Servicefall notwendigen Ersatzteile kostenfrei bereitgestellt.
10.4
Serviceeinsatz durch Mitarbeiter des
Technikherstellers
Für den Fall, dass für einen Servicefall zwingend ein Mitarbeiter des Technikher-
stellers vor Ort die Serviceabwicklung vornehmen soll, ist dies im Vorfeld zu ver-
einbaren. Die entstehenden Kosten werden, sofern der Hauptgrund des Service-
falls nicht im Verschulden des Technikherstellers begründet ist, nach dem Ser-
viceeinsatz an den Auftraggeber weiter berechnet und sind von diesem innerhalb
des vereinbarten Zahlungsziels vollständig auszugleichen.
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