Außerbetriebstellung
Vor der Außerbetriebstellung eines Sicherheitssystems:
• sind die Auswirkungen der Stilllegung auf benachbarte Betriebseinheiten und
Einrichtungen oder andere Field Services zu bewerten.
• sind eine gründliche Überprüfung durchzuführen und die erforderliche
Genehmigung einzuholen.
• ist sicherzustellen, dass die sicherheitstechnischen Funktionen auch während der
Arbeiten zur Stilllegung intakt bleiben.
Für alle Arbeiten zur Außerbetriebnahme sind entsprechende
Änderungsmanagementverfahren zu implementieren.
Annex: Safe Torque Off (STO) 207