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ABB 50SM1000 Betriebsanleitung Seite 3

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Einführende Sicherheitshinweise für das IDM-System
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das magnetisch-induktive Durchflussmesssystem (IDM), bestehend aus Durchflussaufnehmer
und Durchflussmessumformer, ist nach dem Stand der Technik gebaut und betriebssicher.
Der IDM ist ausschließlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen.
Jeder über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht.
Das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
angegebenen Montage-, Inbetriebnahme- und Wartungsbestimmungen.
Montage-, Inbetriebnahme- und Bedienpersonal
Lesen und beachten Sie vor Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung die
Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise.
Nur entsprechend qualifiziertes Personal sollte an diesem Gerät arbeiten.
Das Personal muss mit den Warnungen und Inbetriebnahmemaßnahmen gemäß
dieser Betriebsanleitung vertraut sein.
Sorgen Sie für ordnungsgemäßen Anschluss gemäß Anschlussplan.
Erden Sie das Durchflussmesssystem.
Beim Entfernen der Gehäusedeckel ist der EMV-Schutz eingeschränkt.
Achten Sie auf die Warnhinweise mit diesem Zeichen:
Hinweis gemäß Gefahrstoffverordnung
Da nach dem Abfallgesetz vom 27.08.86 (AbfG. §11 Sonderabfall) der Besitzer von
Sonderabfällen für die Entsorgung verantwortlich ist und gleichzeitig der Arbeitgeber
nach der Gefahrstoffverordnung vom 01.10.86 (GefStoffV, §17 Allgemeine Schutzpflicht)
einer Schutzpflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern unterliegt, müssen wir darauf hinweisen, dass
a) alle an ABB Automation zur Reparatur gelieferten Durchflussaufnehmer
und/oder Durchflussmessumformer frei von jeglichen Gefahrstoffen (Säuren, Laugen,
Lösungen, etc.) sein müssen.
b) die Durchflussaufnehmer durchgespült wurden, damit die Gefahrstoffe neutralisiert
werden. Die Durchflussaufnehmer weisen Hohlräume im Messgehäuse auf.
Daher ist nach Betrieb mit gefährlichen Arbeitsstoffen (siehe Gefahrstoffverordnung
GefStoffV), der Hohlraum zu neutralisieren. Hierzu werden bei zweischaligen Gehäusen
die Verbindungsschrauben gelöst. Bei Durchflussaufnehmern ≥ DN 350 ist die Ablass-
schraube am unteren Gehäusepunkt zu öffnen und die Gefahrstoffe zu entsorgen bzw.
den Spulen- und Elektrodenraum zu neutralisieren.
c) im Service- und Reparaturfall die unter a) und b) aufgeführten Maßnahmen
schriftlich bestätigt werden.
d) Kosten, die durch eine Entsorgung der Gefahrstoffe bei einer Reparatur entstehen könnten,
werden dem Eigentümer des Gerätes in Rechnung gestellt.

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