19.5.1 Bruststütze und Kniestütze
Während des Transports in besetzter Position (Benutzer im Rollstuhl) in einem
Fahrzeug muss das (optionale) Zubehör wie eine Bruststütze vom Rollstuhl
abgenommen werden. Dies dient dazu, das Risiko von Personenschäden bei
einem Aufprall zu vermeiden. Der Sicherheitsgurt des Fahrzeugs muss den
Benutzer in seiner Position halten und darf nicht durch die Bruststütze
behindert werden.
Während des Transports in besetzter Position (Benutzer im Rollstuhl) in einem
Fahrzeug muss die Kniestütze vom Rollstuhl abgenommen werden. Dies dient
dazu, das Risiko von Personenschäden bei einem Aufprall zu vermeiden. Bei
einem möglichen Aufprall bei einem Autounfall werden die Beine durch die
Reaktionskraft des Aufpralls nach vorne gestreckt. Durch das Entfernen des
Kniestützers werden die Beine nicht behindert.
Wenn die Bruststütze und die Kniestütze während des Transports in
besetzter Position nicht entfernt werden, kann dies bei einem Aufprall zu
Schäden am Fahrzeug selbst, am Rollstuhl oder an den Fahrgästen im
F h
füh
Seite 100