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Garantie; Bedingungen Für Dichtheitsgarantie - Dethleffs Globevan 2022 Bedienungsanleitung Und Service

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1

Garantie

1.1
Bedingungen für
Dichtheitsgarantie
1. Die Firma Dethleffs GmbH & Co. KG räumt
dem Käufer nach seiner Wahl zusätzlich zu
dem ihm zustehenden gesetzlichen Gewähr-
leistungs- und Produkthaftungsansprüche
eine Garantie von sechs Jahren darauf ein,
dass die von ihr gebauten Fahrzeuge so
abgedichtet sind, dass keine Nässe von au-
ßen nach innen (Innenraum) dringt. Dies gilt
für das geschlossene Aufstelldach, den
Steckdosenausschnitt sowie die Dachre-
ling. Garantieverpflichtungen bestehen nicht,
wenn die Undichtigkeit auf unsachgemäße
Handhabung bzw. auf unsachgemäße repa-
rierte Schäden zurückzuführen ist. Von der
Garantie ausgenommen sind auch Schäden,
die durch Naturgewalt (z. B. Hochwasser)
verursacht werden. Die Garantieverlänge-
rung beinhaltet ausschließlich die fachge-
rechte Instandsetzung. Wandlungs- und
Minderungsansprüche sowie Fahrtkosten
oder sonstige indirekte Kosten sind von der
Garantie ausgeschlossen.
2. Bei Auftreten einer Undichtigkeit verpflichtet
sich die Firma Dethleffs GmbH & Co. KG im
Rahmen dieser Garantiebedingungen zur
Nachbesserung der betroffenen Fahrzeug-
teile durch kostenlose Instandsetzung oder
durch Austausch der Teile, je nachdem, was
zur unmittelbaren Schadensbeseitigung
notwendig ist.
Die Mängelbeseitigung hat durch die Firma
X1513.08.394 Dethleffs Globevan - 22-03 - DE
Dethleffs GmbH & Co. KG oder durch eine
autorisierte Fachwerkstatt nach den Richtli-
nien der Firma Dethleffs GmbH & Co. KG zu
erfolgen.
3. Voraussetzung für diese Garantie ist, dass
das Fahrzeug jährlich einer autorisierten
Fachwerkstatt zur Inspektion vorgeführt wird.
Die Vorführung hat jährlich jeweils ±6 Monate
nach dem Jahrestag der Erstzulassung (bzw.
der Übernahme) zu erfolgen.
Wird die Inspektion nicht fristgerecht durch-
geführt, erlischt der Garantieanspruch und
kann auch durch eine später durchgeführte
Inspektion nicht wieder in Kraft gesetzt
werden.
Als Nachweis für die durchgeführte
Inspektion ist auf der dafür vorgesehenen
Seite in dieser Bedienungsanleitung die
Inspektion vom jeweiligen Dethleffs-
Handelspartner durch Stempel, Datum
und Unterschrift zu bestätigen. Zudem ist
eine Eintragung von diesem im GA-Online
Portal zwingend notwendig.
4. Die Garantie beginnt am Tag der Erstzulas-
sung oder Übernahme des Fahrzeugs an
den Endverbraucher, spätestens 18 Mona-
ten nach Auslieferung an den Händler und
gilt für die Zeit der Gebrauchsfähigkeit des
Fahrzeugs, längstens 6 Jahre. Erfolgt die
Erstzulassung vor der Übernahme, so gilt das
Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs als
Garantiebeginn (Garantiestichtag). Durch Ei-
gentumswechsel am Kaufgegenstand werden
Garantieverpflichtungen nicht berührt.
Die Garantie erlischt, wenn eine der in Ziffer
3 und 6 vorgesehenen Fristen nicht eingehal-
ten wurden. Die Durchführung der Garantie-
arbeit verlängert nicht die Garantiezeit.
5. Für die bei einer Nachbesserung eingebau-
ten Teile wird bis Ablauf der Garantiepflicht
des Fahrzeugs ebenfalls Gewähr geleistet im
Rahmen dieser Bestimmungen.
6. Das Auftreten einer Undichtigkeit ist vom
Eigentümer innerhalb von 14 Tagen an die
Firma Dethleffs GmbH & Co. KG oder an
einen Dethleffs-Handelspartner schriftlich
zu melden. Der Meldung muss die Garantie-
urkunde beigefügt sein. Wird das Auftreten
der Undichtigkeit nicht innerhalb der angege-
benen Frist gemeldet, besteht kein Anspruch
auf Garantie.
Die Beseitigung der Undichtigkeit erfolgt
nach Zustimmung der Firma Dethleffs GmbH
& Co. KG.
7. Die Kosten der Inspektion sind vom Garantie-
nehmer zu tragen.
8. Als Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich
zulässig, die für Isny zuständigen Gerichte
vereinbart.
Garantie
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