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Garantie; Bedingungen Für Dichtheitsgarantie - Dethleffs Globetrail 2022 Bedienungsanleitung Und Service

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Garantie

1.1
Bedingungen für
Dichtheitsgarantie
1. Die Firma Dethleffs GmbH & Co. KG räumt
dem Käufer nach seiner Wahl zusätz lich zu
den ihm zustehenden gesetzlichen Gewähr-
leistungs- und Produkthaftungsansprüchen
eine Garantie von sechs Jahren darauf ein,
dass die von ihr gebauten Fahrzeuge so ab-
gedichtet sind, dass keine Nässe von außen
nach innen (Innenraum) dringt. Dies gilt für
Aus- und Aufbauten der Fa. Dethleffs.
Garantieverpflichtungen bestehen nicht,
wenn die Undichtigkeit auf unsachgemä-
ße Handhabung von Fenstern, Türen und
Dachhauben bzw. auf unsachgemäß repa-
rierte Schäden zurückzuführen ist. Von der
Garantie ausgenommen sind auch Schäden,
die durch Naturgewalten (z. B. Hochwasser)
verursacht werden. Die Garantieverlängerun-
gen beinhalten ausschließlich die fachge-
rechte Instandsetzung. Wandlungs- und
Minderungsansprüche sowie Fahrtkosten
oder sonstige indirekte Kosten sind von der
Garantie ausgeschlossen.
2. Bei Auftreten einer Undichtigkeit verpflichtet
sich die Firma Dethleffs GmbH & Co. KG im
Rahmen dieser Garantiebedingungen zur
Nachbesserung der betroffenen Fahrzeug-
teile durch kostenlose Instandsetzung oder
durch Austausch der Teile, je nachdem, was
zur unmittelbaren Schadensbeseitigung
notwendig ist.
X1513.08.420 Dethleffs Campervan - 22-02 - DE
Die Mängelbeseitigung hat durch die Firma
Dethleffs GmbH & Co. KG oder durch eine
autorisierte Fachwerkstatt nach den Richtli-
nien der Firma Dethleffs GmbH & Co. KG zu
erfolgen.
3. Voraussetzung für diese Garantie ist, dass
das Fahrzeug jährlich einer autorisierten
Fachwerkstatt zur Inspektion vorgeführt
wird. Die Vorführung hat jährlich jeweils
spätestens ±6 Monate nach dem Jahrestag
der Erstzulassung (bzw. der Übergabe) zu
erfolgen.Wird die Inspektion nicht fristgerecht
durchgeführt, erlischt der Garantieanspruch
und kann auch durch eine später durchge-
führte Inspektion nicht wieder in Kraft gesetzt
werden.
Als Nachweis für die durchgeführte
Inspektion sind auf dem dafür vorgese-
henen Coupon im Garantieheft der Firma
Dethleffs GmbH & Co. KG die Inspektions-
marken aufzukleben und vom jeweiligen
Dethleffs-Handelspartner durch Stempel,
Datum und Unterschrift zu bestätigen.
Zusätzlich muss die Durchführung der In-
spektion im GA Online bestätigt werden.
4. Die Garantie beginnt am Tage der
Erstzulassung oder Übernahme des
Fahrzeugs an den Endverbraucher,
spätestens 18 Monate nach Auslieferung
an den Händler, und gilt für die Zeit der
Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges,
längstens 6 Jahre. Erfolgt die Erstzulassung
vor der Übernahme, so gilt das Datum
der Erstzulassung des Fahrzeuges als
Garantiebeginn (Garantiestichtag).
Durch Eigentumswechsel
am Kaufgegenstand werden
Garantieverpflichtungen des Herstellers
nicht berührt. Die Garantie erlischt, wenn
eine der in Ziff.3 vorgesehenen Fristen
nicht eingehalten wurde. Die Durchführung
der Garantiearbeit verlängert nicht die
Garantiezeit.
5. Für die bei einer Nachbesserung eingebau-
ten Teile wird bis Ablauf der Garantiepflicht
des Fahrzeuges ebenfalls Gewähr geleistet
im Rahmen dieser Bestimmungen.
6. Das Auftreten von Undichtigkeit ist vom
Eigentümer innerhalb von 14Tagen an die
Firma Dethleffs GmbH & Co. KG oder an
einen Dethleffs-Handelspartner schriftlich
zu melden. Der Meldung muss die Garantie-
urkunde, versehen mit den entsprechenden
Garantiemarken, beigefügt sein. Wird das
Auftreten der Undichtigkeit nicht innerhalb
der angegebenen Frist gemeldet, besteht
kein Anspruch auf Garantie.Die Beseitigung
der Undichtigkeit erfolgt nach Zustimmung
der Firma Dethleffs GmbH & Co. KG.
7. Die Kosten der Inspektion sind vom Garanti-
enehmer zu tragen.
8. Als Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich
zulässig, die für Isny zuständigen Gerichte
vereinbart.
Garantie
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