Bei Bedarf ist die Temperierflüssigkeit (zum Beispiel bei Änderung der
Betriebsweise), jedoch mindestens halbjährlich, auf Gebrauchstauglichkeit zu
prüfen. Eine Weiterverwendung der Temperierflüssigkeit ist nur bei entspre-
chenden Prüfungsergebnissen zulässig.
Die Prüfung der Temperierflüssigkeit sollte nach DIN 51529 erfolgen: Prü-
fung und Beurteilung gebrauchter Wärmeträgermedien.
Quelle: VDI 3033; DIN 51529
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Integral Prozessthermostate und Hochtemperaturthermostate
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