16.
SICHERHEITSANFORDERUNGEN - VERSCHROTTUNG
Im Falle einer Verschrottung muss die Maschine in Übereinstimmung mit den geltenden
Rechtsvorschriften auf geeigneten Deponien entsorgt werden.
Vor der Verschrottung müssen Kunststoff- oder Gummiteile, elektrische und elektronische
Geräte von Metallteilen getrennt werden.
Fangen Sie das Altöl auf und entsorgen Sie es bei den entsprechenden Sammelstellen.
ALTÖL MUSS ORDNUNGSGEMÄß ZURÜCKGEWONNEN WERDEN UND DARF NICHT IN
DIE
UMWELT
BESTIMMUNGEN ALS GEFÄHRLICHER ABFALL EINGESTUFT IST UND ALS SOLCHER BEI
DEN ENTSPRECHENDEN SAMMELSTELLEN ABGEGEBEN WERDEN MUSS.
Für die Sammlung von Altöl ist es obligatorisch, sich an eine zugelassene Entsorgungsstelle zu
wenden.
17.
SICHERHEITSANFORDERUNGEN - TRANSPORT AUF FAHRZEUGEN
Der Transport der Maschine mit Fahrzeugen darf nur bei ausgeschalteter Maschine und
Sicherung mit Verankerungsseilen und allem, was das transportierende Fahrzeug für den
Transport benötigt, gemäß den geltenden Vorschriften erfolgen.
DIE VERWENDUNG DER MASCHINE AUF EINEM TRANSPORTFAHRZEUG IST NICHT
ZULÄSSIG, WIE Z.B: AUF DER LADEFLÄCHE EINES LASTWAGENS, IM INNEREN EINES
TRANSPORTERS USW. DIE MASCHINE MUSS AUF DEM BODEN AUF EINER HORIZONTALEN UND
GLEICHMÄSSIGEN EBENE ARBEITEN, UND ALLE SCHUTZABTRENNUNGEN MÜSSEN KORREKT
ANGEBRACHT SEIN.
Achten Sie auf den guten Zustand der Sicherheitspiktogramme. Wenn die Piktogramme
beschädigt sind, müssen sie durch beim Hersteller angeforderte Originale ersetzt und an der in
der Betriebsanleitung angegebenen Stelle angebracht werden.
Stellen Sie sicher, dass die Sicherheitspiktogramme lesbar sind. Reinigen Sie sie mit einem
Tuch, Seife und Wasser.
13
GELANGEN,
DA
ES
SICHERHEITSSCHILDER
NACH
DEN
GELTENDEN
GESETZLICHEN
Übersetzung