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Vorschriften Zur Behandlung Des Fahrzeugs Am Ende Des Lebenszyklus - Fiat punto Betriebsanleitung

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VORSCHRIFTEN ZUR BEHANDLUNG DES FAHRZEUGS AM ENDE
DES LEBENSZYKLUS
Seit Jahren entwickelt Fiat über die ständige Verbesserung der Herstellungsprozesse und die Entwicklung von immer mehr
umweltschützenden Materialien, eine globale Verantwortung für den Umweltschutz.
In der Absicht, dem Kunden den bestmöglichen Service unter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und der durch die
Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG auferlegten Pflichten zu gewährleisten, bietet Fiat seinen Kunden die Möglichkeit, ihr
Altfahrzeug* ohne zusätzliche Kosten abzugeben.
Die Europäische Richtlinie sieht auch vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten Halter oder
Besitzer Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich null oder negativ ist.
Insbesondere gilt die Rücknahme der Fahrzeuge zu Nullkosten in fast allen EU-Ländern bis zum 1. Januar 2007 nur für nach
dem 1. Juli 2002 zugelassene Fahrzeuge, während die Rücknahme zu Nullkosten ab 2007 unter der Bedingung unabhängig vom
Zulassungsjahr des Fahrzeugs ist, dass das Fahrzeug über seine wesentlichen Bauteile verfügt (insbesondere Motor und
Karosserie) und keinen zusätzlichen Müll enthält.
Zur Rückgabe des Altfahrzeugs zu Nullkosten können Sie sich entweder an einen unserer Vertragshändler oder eine der von
Fiat beauftragten Sammel– und Verschrottungsstellen wenden.
Diese Stellen wurden sorgfältig gewählt, um einen Service mit angemessenem Qualitätsstandard für die Sammlung, die
Behandlung und das Recycling der entsorgten Fahrzeuge unter Beachtung der Umwelt zu garantieren.
Weitere Informationen bezüglich der Sammel– und Verschrottungsstellen erhalten Sie bei den Fiat– und Fiat-Nutzfahrzeug-
Vertragshändlern oder unter der kostenlosen Telefonnummer 00800 3428 0000 oder auf der Fiat-Internetseite.
KENNTNIS DES
FAHRZEUGES
SICHERHEIT
MOTORSTART
UND FAHREN
KONTROLLLEUCHTEN
UND MELDUNGEN
IM NOTFALL
WARTUNG
UND PFLEGE
TECHNISCHE
DATEN
INHALTSVER-
ZEICHNIS
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