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Vorschriften Für Die Verschrottung Des Fahrzeugs - Fiat 500 X Betriebsanleitung

2014
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VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERSCHROTTUNG DES FAHRZEUGS
Seit Jahren entwickelt FCA über die ständige Verbesserung der Herstellungsprozesse und der Entwicklung von immer mehr
umweltschützenden Materialien, eine globale Verantwortung für den Umweltschutz. In der Absicht, dem Kunden den
bestmöglichen Service unter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und der durch die Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG
auferlegten Pflichten zu gewährleisten, bietet Fiat den Kunden die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug (*) ohne zusätzliche Kosten
abzugeben.
Die Europäische Richtlinie sieht auch vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten Halter oder
Besitzer Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich null oder negativ ist. Insbesondere gilt die Rücknahme der
Fahrzeuge zu Nullkosten in fast allen EU-Ländern bis zum 1. Januar 2007 nur für nach dem 1. Juli 2002 zugelassene
Fahrzeuge, während die Rücknahme zu Nullkosten ab 2007 unabhängig vom Zulassungsjahr des Fahrzeugs der Bedingung
unterliegt, dass das Fahrzeug über seine wesentlichen Bauteile verfügt (insbesondere Motor und Karosserie) und keinen
zusätzlichen Müll enthält.
Um Ihr Fahrzeug bei Lebensende abzugeben, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen, wenden Sie sich an unsere
Vertragshändler oder an eine der autorisierten Sammel- und Entsorgungsstellen von Fiat. Diese Stellen wurden so gewählt, um
einen Service mit angemessenem Qualitätsstandard für die Sammlung, die Behandlung und das Recycling der entsorgten
Fahrzeuge unter Beachtung der Umwelt zu garantieren.
Informationen erhalten Sie von den Sammel- und Verschrottungszentren oder beim Netz der Fiat-Händler. Sie können auch die
gebührenfreie Rufnummer 00 800 3428 0000 anrufen, oder sich auf der Fiat-Seite im Internet informieren.
(*) Fahrzeug für den Transport von Personen mit maximal 9 Sitzplätzen mit einer zulässigen Gesamtlast von 3,5 Tonnen.
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