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Zielgruppen, Qualifikation Und Pflichten; Pflegepersonal; Pflichten Des Pflegepersonals - Burmeier Lippe Iv Gebrauchsanweisung

Lattenrost
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Inhaltsverzeichnis
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Zielgruppen, Qualifikation und
Pflichten
1.1

Pflegepersonal

Zum Pflegepersonal zählen Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung oder Unter-
weisung berechtigt sind, den Lattenrost Lippe IV verantwortlich zu bedienen oder an ihm Ar-
beiten zu verrichten, bzw. in die Handhabung des Lattenrostes eingewiesen sind. Weiterhin
kann das Pflegepersonal mögliche Gefahren erkennen und vermeiden und den klinischen
Zustand des Bewohners beurteilen.
1.1.1

Pflichten des Pflegepersonals

Lassen Sie sich vom Betreiber in die sichere Bedienung dieses Lattenrostes einwei-
sen.
Fragen Sie einen Angehörigen der Heilberufe um Rat, falls Sie unsicher sind bei einer
möglichen Anwendung von Seitensicherungen oder der Notwendigkeit zur Aktivierung
von Sperrfunktionen der elektrischen Verstellungen.
In Deutschland: Sie sind als Pflegepersonal gemäß MPBetreibV § 2 vor jeder Benut-
zung eines Lattenrostes verpflichtet, sich von der Funktionsfähigkeit und dem ord-
nungsgemäßen Zustand des Lattenrostes zu überzeugen und bei Bedienung und In-
standhaltung die Gebrauchsanweisung – insbesondere die Sicherheitshinweise – zu
beachten.
Nur dann können Fehlbedienungen vermieden und eine korrekte Bedienung sicherge-
stellt werden, um Schäden an Personen und am Material zu vermeiden
In anderen Ländern sind die jeweils gültigen nationalen Vorgaben zu den Pflichten des
Pflegepersonals zu beachten! Beachten Sie entsprechend auch die Gebrauchsanwei-
sung für Zubehör, das am Lattenrost angebracht wurde.
Beachten Sie besonders die sichere Verlegung aller beweglichen Anschlusskabel,
Schläuche usw. Stellen Sie sicher, dass sich bei den Verstellungen keine Hindernisse
wie Nachttische, Versorgungsschienen oder Stühle im Weg befinden.
Stellen Sie sicher, dass bei Anbringen weiterer Geräte (z. B. Kompressoren von Lager-
ungssystemen usw.) die sichere Befestigung und Funktion aller Geräte gegeben ist.
Wenden Sie sich bei Unklarheiten an die Hersteller dieser Geräte oder an Burmeier.
Teil C: Pflegepersonal, Bewohner und Privatkäufer
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