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Zielgruppen, Qualifikation und
Pflichten
1.1
Zielgruppen des gewerblichen Bereiches
1.1.1
Betreiber
Betreiber (z.B.: Sanitätshäuser, Fachhändler, Krankenkassen) ist jede natürliche oder juristi-
sche Person, die der Lattenrost verwendet oder in deren Auftrag es verwendet wird. Dem
Betreiber obliegt die ordnungsgemäße Einweisung des Pflegepersonals.
1.1.1.1
Pflichten des Betreibers
Beachten Sie in Deutschland Ihre Verpflichtungen als Betreiber gemäß Medizinprodukte-Be-
treiberverordnung (MPBetreibV), um einen dauerhaft sicheren Betrieb dieses Medizinproduk-
tes ohne Gefährdungen für Bewohner, Pflegepersonal und Dritte sicherzustellen. In anderen
Ländern sind die jeweils gültigen nationalen Vorgaben zu den Pflichten des Betreibers zu be-
achten!
Lassen Sie dieses Bett nur durch eingewiesene Personen bedienen!
•
In Deutschland: Weisen Sie das Pflegepersonal gemäß MPBetreibV § 9 auf den Aufbe-
wahrungsort dieser Gebrauchsanweisung hin! In anderen Ländern sind die jeweils gül-
tigen nationalen Vorgaben zu beachten!
•
Weisen Sie das Pflegepersonal anhand dieser Gebrauchsanweisung, die zusammen
mit diesem Lattenrost ausgeliefert wird, vor der ersten Inbetriebnahme in die sichere
Bedienung des Lattenrostes ein!
•
Machen Sie das Pflegepersonal auf eventuelle Gefährdungen bei nicht sachgemäßer
Verwendung des Lattenrostes aufmerksam. Dies betrifft besonders den Umgang mit
den elektrischen Antrieben und Seitensicherungen!
•
Stellen Sie sicher, dass auch Vertretungspersonal hinreichend in die Bedienung des
Lattenrostes eingewiesen ist!
•
Verwenden Sie dieses Bett nur so, wie es der Hersteller vorgesehen hat entsprechend
den Vorgaben dieser Gebrauchsanweisung.
Vergewissern Sie sich, dass die Sicherheitshinweise eingehalten werden!
Teil B: Betreiber und Fachpersonal
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