Instandhaltung
VORSICHT
Gefährdungen durch Sachschäden
Defekte und Verschleißerscheinungen können durch wiederholten Transport, Auf- und Ab-
bau, unsachgemäßen Betrieb sowie Langzeiteinsatz eintreten. Diese Mängel können zu
Gefährdungen führen.
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Mängel, die zu Gefährdungen führen können, müssen rechtzeitig erkannt und behoben
werden.
Daher existieren gesetzliche Grundlagen zur Durchführung regelmäßiger Prüfungen, um den
sicheren Zustand dieses Medizinproduktes dauerhaft zu gewährleisten. Gemäß § 7 der Me-
dizinprodukte-Betreiberverordnung obliegt dem Betreiber die Instandhaltung. Aus diesem
Grunde sind nachfolgend beschriebene regelmäßige Inspektionen und Funktionskontrollen
vom Betreiber vorzunehmen.
Bei Betrieb in anderen Ländern außerhalb Deutschland / der EU sind die jeweils gültigen na-
tionalen Anforderungen zu beachten.
Der Betreiber ist auch verpflichtet das Pflegepersonal darauf hinzuweisen, welche Instand-
haltungsarbeiten es durchführen muss. Instandhaltungsarbeiten, die durch das Pflegeperso-
nal durchgeführt werden müssen, finden Sie in Kapitel
6.2
Inspektionen und Funktionsprüfung
Der Betreiber dieses Bettes ist nach MPBetreibV § 7 verpflichtet, bei jedem Neuaufbau, jeder
Instandhaltung und im laufenden Betrieb regelmäßige Prüfungen durchzuführen, um den si-
cheren Zustand dieses Bettes zu gewährleisten.
Diese Prüfungen sind im Rahmen der regelmäßigen Wartungsarbeiten je nach Einsatzbedin-
gungen gemäß der MPBetreibV § 7 und von den Berufsgenossenschaften für ortveränderli-
che elektrische Betriebsmittel in gewerblichem Einsatz vorgeschriebenen Prüfungen nach
DGUV Vorschrift 3 zu wiederholen. Alle Service- und Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur
bei unbelegtem Bett durchgeführt werden.
Teil B: Betreiber und Fachpersonal
Teil C: Instandhaltung
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