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Inspektionen Und Funktionsprüfung - Burmeier Lippe Iv Gebrauchsanweisung

Lattenrost
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Inhaltsverzeichnis
Instandhaltung
VORSICHT
Gefährdungen durch Sachschäden
Defekte und Verschleißerscheinungen können durch wiederholten Transport, Auf- und Ab-
bau, unsachgemäßen Betrieb sowie Langzeiteinsatz eintreten. Diese Mängel können zu
Gefährdungen führen.
Mängel, die zu Gefährdungen führen können, müssen rechtzeitig erkannt und behoben
werden.
Daher existieren gesetzliche Grundlagen zur Durchführung regelmäßiger Prüfungen, um den
sicheren Zustand dieses Medizinproduktes dauerhaft zu gewährleisten. Gemäß § 7 der Me-
dizinprodukte-Betreiberverordnung obliegt dem Betreiber die Instandhaltung. Aus diesem
Grunde sind nachfolgend beschriebene regelmäßige Inspektionen und Funktionskontrollen
vom Betreiber vorzunehmen.
Bei Betrieb in anderen Ländern außerhalb Deutschland / der EU sind die jeweils gültigen na-
tionalen Anforderungen zu beachten.
Der Betreiber ist auch verpflichtet das Pflegepersonal darauf hinzuweisen, welche Instand-
haltungsarbeiten es durchführen muss. Instandhaltungsarbeiten, die durch das Pflegeperso-
nal durchgeführt werden müssen, finden Sie in Kapitel
6.2
Inspektionen und Funktionsprüfung
Der Betreiber dieses Bettes ist nach MPBetreibV § 7 verpflichtet, bei jedem Neuaufbau, jeder
Instandhaltung und im laufenden Betrieb regelmäßige Prüfungen durchzuführen, um den si-
cheren Zustand dieses Bettes zu gewährleisten.
Diese Prüfungen sind im Rahmen der regelmäßigen Wartungsarbeiten je nach Einsatzbedin-
gungen gemäß der MPBetreibV § 7 und von den Berufsgenossenschaften für ortveränderli-
che elektrische Betriebsmittel in gewerblichem Einsatz vorgeschriebenen Prüfungen nach
DGUV Vorschrift 3 zu wiederholen. Alle Service- und Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur
bei unbelegtem Bett durchgeführt werden.
Teil B: Betreiber und Fachpersonal
Teil C: Instandhaltung
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