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Lagerung Der Pumpe; Waschformular Der Pumpe - Debem SCUBIC-Serie Anleitungen

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Originalanleitung -
CUBIC -

LAGERUNG DER PUMPE

8.1.3
Die Pumpe muss in einer geeigneten Schutzverpackung in einer geschlossenen und geschützten Umgebung
bei einer Temperatur zwischen 5 °C und 45 °C und einer Luftfeuchtigkeit von höchstens 90 % gelagert werden.
Die Pumpen SCUBIC und SBOXER sind nicht selbstentleerend. Die Pumpe muss auf den Kopf gestellt wer-
den, um Restflüssigkeiten aus dem Inneren vollständig zu entleeren.
Für die Lagerung wie im
ACHTUNG
: Gefahr der Verunreinigung, Verletzung und/oder gesundheitlichen Schäden.
Wenn die Pumpe gelagert oder an den Hersteller oder eine autorisierte Kundendienststelle zurückge-
schickt werden muss, sind zuvor alle Produkt- und Reinigungsmittel aus ihr zu entfernen. Bei giftigen,
schädlichen oder gesundheitsgefährdenden Produkten muss die Pumpe vor der Lagerung oder dem
Versand ordnungsgemäß gewaschen und behandelt und anschließend geleert werden.
Die Außerbetriebsetzung der Pumpe ist abgeschlossen.

Waschformular der Pumpe

8.1.4
Bevor die Pumpe zur Wartung oder als Rücksendung an den Hersteller zurückgeschickt wird, ist der Produkt-
kreislauf stets gründlich zu spülen, um Rückstände von Verunreinigungen und verwendeten Chemikalien zu
entfernen, und anschließend zu entleeren..
Die Pumpen SCUBIC und SBOXER sind nicht selbstentleerend. Die Pumpe muss auf den Kopf gestellt wer-
den, um die internen Spülflüssigkeiten vollständig zu entleeren.
Bei der Übergabe der gewaschenen und entleerten Pumpe an den Hersteller muss stets das ordnungsgemäß
ausgefüllte und vom Verantwortlichen unterzeichnete „Formular für die Pumpenwäsche"
beigefügt werden, in dem bestätigt wird, dass die Pumpe von allen giftigen, reizenden und umweltschädlichen
Stoffen, mit denen sie in Berührung gekommen ist, wirksam dekontaminiert wurde.
ACHTUNG
: Gefahr der Verunreinigung, Verletzung und/oder gesundheitlichen Schäden.
Wird das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete „Formular für die Pumpenwäsche" nicht vorgelegt, ist eine
ordnungsgemäße Bearbeitung unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften nicht möglich und der
Hersteller ist nicht berechtigt, die Ware anzunehmen, auch nicht in Kommission.
Seite 62 von 68
BOXER ref. 2021
Abschnitt 4.1 LAGERUNG UND AUFBEWAHRUNG
Kapitel 8 - Ausserbetriebsetzung und Entsorgung
INDUSTRIEPUMPEN
beschrieben vorgehen.
(siehe Seiten unten)
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w. d eb e m. co m

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