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Umfang Der Herstellergarantie; 12�2 Ausschluss Der Garantie; 12�3 Geltendmachung Der Garantie - Truma Combi D Gebrauchsanleitung

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Combi D
12
Garantie
Hersteller-Garantieerklärung (Europäische Union)

12.1 Umfang der Herstellergarantie

Truma gewährt als Hersteller des Gerätes dem Verbrau-
cher eine Garantie, die etwaige Material- und/oder Ferti-
gungsfehler des Gerätes abdeckt�
Diese Garantie gilt in den Mitgliedsstaaten der europä-
ischen Union sowie in den Ländern Vereinigtes König-
reich, Island, Norwegen,Schweiz und Türkei� Verbrau-
cher ist die natürliche Person, die als erstes das Gerät
vom Hersteller, OEM oder Fachhändler erworben hat
und es nicht im Rahmeneiner gewerblichen oder selb-
ständigen beruflichen Tätigkeit weiterveräußert oder bei
Dritten installiert�
Die Herstellergarantie gilt für die oben genannten Män-
gel, die innerhalb der ersten 24 Monate seit Abschluss-
des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem
Verbraucher eintreten� Der Hersteller oder ein autorisier-
ter Servicepartner wird solche Mängel durch Nacherfül-
lung, das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung, beseitigen� Defekte Teile gehen
in das Eigentum des Herstellers bzw� des autorisierten
Servicepartners über� Sofern das Gerät zum Zeitpunkt
der Mangelanzeige nicht mehr hergestellt wird, kann
der Hersteller im Fall einer Ersatzlieferung auch ein ähn-
liches Produkt liefern�
Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garantiefrist
hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft für das Ge-
rät weiter� Zur Durchführung von Garantiearbeiten sind
nur der Hersteller selbst oder ein autorisierter Service-
partner berechtigt� Die im Garantiefall anfallenden Kos-
ten werden direkt zwischen dem autorisierten Service-
partner und dem Hersteller abgerechnet� Zusätzliche
Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbaubedin-
gungen des Gerätes (z� B� Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) sowie Anfahrtskosten des autorisierten
Servicepartners oder Herstellers können nicht als Ga-
rantieleistung anerkannt werden�
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadens-
ersatzansprüche des Verbrauchers oder Dritter, sind
ausgeschlossen� Die Vorschriften des Produkthaftungs-
gesetzes bleiben unberührt�
Die geltenden gesetzlichen Sachmängelansprüche des
Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer im jeweiligen
Erwerbsland bleiben durch die freiwillige Garantie des
Herstellers unberührt� In einzelnen Ländern kann es
Garantien geben, die durch die jeweiligen Fachhändler
(Vertragshändler, Truma Partner) ausgesprochen wer-
den� Diese kann der Verbraucher direkt über seinen
Fachhändler, bei dem er das Gerät gekauft hat, abwi-
ckeln� Es gelten die Garantiebedingungen des Landes,
in dem der Ersterwerb des Gerätes durch den Verbrau-
cher erfolgt ist�
34020-01171 · 00 · 01/2022
12.2 Ausschluss der Garantie
Der Garantieanspruch besteht nicht:
infolge unsachgemäßer, ungeeigneter, fehlerhafter,
nachlässiger oder nichtbestimmungsgemäßer Ver-
wendung des Geräts,
infolge unsachgemäßer Installation, Montage oder
Inbetriebnahme entgegen der Gebrauchs- und
Einbauanleitung,
infolge unsachgemäßem Betrieb oder Bedienung
entgegen der Gebrauchs- und Einbauanleitung, ins-
besondere bei Missachtung von Wartungs-, Pflege
und Warnhinweisen,
wenn Installationen, Reparaturen oder Eingriffe von
nicht autorisierten Partnern durchgeführt werden,
für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,
wenn das Gerät mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zube-
hörteilen versehen wird, die keine Originalteile des
Herstellers sind oder vom Hersteller nicht freigege-
ben worden sind� Dies gilt insbesondere im Fall einer
vernetzten Steuerung des Geräts, wenn die Steuer-
geräte und Software nicht von Truma freigegeben
wurden oder wenn das Truma Steuergerät (z� B�
Truma CP plus, Truma iNet Box) nicht ausschließlich
für die Steuerung von Truma Geräten oder von
Truma freigegebenen Geräten verwendet wird,
infolge von Schäden durch Fremdstoffe (z� B� Öle,
Weichmacher im Gas), chemische oder elektroche-
mische Einflüsse im Wasser oder wenn das Gerät
sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung ge-
kommen ist (z� B� chemische Produkte, entflammba-
re Stoffe, ungeeignete Reinigungsmittel),
infolge von Schäden durch anormale Umwelt- oder
sachfremde Betriebsbedingungen,
infolge von Schäden durch höhere Gewalt oder Na-
turkatastrophen, sowie durch andere Einflüsse, die
nicht von Truma zu verantworten sind,
infolge von Schäden, die auf unsachgemäßen Trans-
port zurückzuführen sind,
infolge von Veränderungen am Gerät einschließlich
an Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörteilen und
deren Installation, insbesondere der Abgasführung
oder am Wandkamin durch den Endkunden oder
durch Dritte�
12.3 Geltendmachung der Garantie
Die Garantie ist bei einem autorisierten Servicepartner
oder beim Truma Servicezentrum geltend zu machen�
Alle Adressen und Telefonnummern finden Sie unter
www�truma�com im Bereich „Service"�
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co� KG
Truma Servicezentrum
Wernher-von- Braun-Straße 12
85640 Putzbrunn, Deutschland
Garantie
DE
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